Die Abfindung der dspossedierten Fürsten. 123
sicht, mit der der Herr Vorredner die Gewohnheit hat,die Mitglieder dieser Negierung zu beurteilen, darf ichannehmen, daß er auch meine Aeußerungen in demgünstigsten Lichte, was ihm möglich gewesen ist, auf-gefaßt haben wird. Er hat dabei gesagt, ich Hütte michgeringschätzig über die Rechte — ich weiß nicht desVolkes oder dieser Versammlung oder irgend jemandessonst — geäußert. Der stenographische Bericht wird er-geben — wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht —daß ich gesagt habe: Ich habe mir die Frage, wie weitdas Recht des Königs von Hannover auf eine Entschä-digung gehe, niemals vorgelegt, und zwar habe ich dar-auf die Motive angeführt, weshalb ich mir die Fragenicht vorgelegt habe, weil sie nämlich jeder verschiedenbeantworten wird von seinem Standpunkt aus. Ichmöchte nicht, daß aus diesem meinem Worte durch dieGeburtshilfe des Herrn Vorredners ein fliegendes Wortgemacht werde, wie aus einem früheren, welches ichauch niemals ausgesprochen habe, daß Macht vor Rechtgehe.
Was im übrigen diej Verfassungsbedenken 'desHerrn Vorredners anbetrifft, so glaube ich mich darüberhinlänglich ausgesprochen zu haben. Wenn der HerrVorredner aber versucht hat, aus seiner Kenntnis meinesCharakters zu beurteilen, was ich unter gewissen Um-ständen thun würde, und wie ich mich benehmen würde,wenn ich meine Entlassung gefordert habe und dieselbemir nicht bewilligt worden wäre, so beurteilt mich derHerr Vorredner doch ganz entschieden falsch, und zeigt,daß er mich weniger kennt, als ich geglaubt habe. Ichwürde meine Entlassung nie zu einer Komödie fordern,sondern wenn ich sie fordere, dann will ich auch, bevor