Soll Preußen seine dipl. Vertretung a. d. Bund übertragen ? 63
schaftsrechtes, und wir erwarten in der That keine Ein-sprache. Wenn bisher nichts geschehen ist, so hat derGrund lediglich in der Schonung des bestehenden Ge-sandtschastsrechtes unsrer Bundesgenossen gelegen undes wird da, so lange die Bundesgenossen nicht freiwilligaus das ihnen verfassungsmäßig zustehende Gesandtschafts-recht verzichten, und insoweit sie es nicht thun, meinesErachtens eine Teilung der Repräsentation nach außen,zwischen dem Bunde und den einzelnen Bundesstaatenin der Weise stattfinden müssen, daß die Führung undVertretung der großen europäischen Politik in Fragen,beispielsweise wie die heutige Konferenzfrage, vom Bundegeführt, daß es aber den einzelnen Gesandtschaften un-benommen bleibt, den Schutz ihrer Angehörigen und derInteressen derselben nach wie vor zu übeu, wozu siewenigstens in demselben Maße, und unter Umständendurch Kenntnis der einzelnen einschlägigen Verhältnisse inhöherem, befähigt sein werden, als eine große, viel-beschäftigte Bundesgesandtschaft es sein mag. Es läßtsich dann auch ein finanziell gerechtfertigtes Fortbestehender Gesandtschaften der einzelnen Länder in ihren Budgetsmotivieren, während, wenn die ganze gesandtschaftlicheThätigkeit von der Gesandtschaft des Bundes absorbiertwürde, die Landesvertretungen in den einzelnen Länderndiese Gesandtschaften als überflüssig erkennen und dieMittel dazu streichen werden. Und ein solches Vorgehenwürde meinem Gefühle nach in dem jetzigen Stadium nichtgerade zur Befestigung und Besserung der Beziehungenbeitragen. Es ist meinem Eindrücke nach wünschenswert,daß man die Gesandtschaften der kleinen Staaten nichtrasch und absichtlich beseitigt, sondern abwartet, ob undwenn sie gewisserinaßen als reife Frucht abfallen. Der