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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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Ersatz der Stellvsrtretungskosten für preußische Beamte. 37

dieser Seite des Hauses (rechts) auffaßt, bemerke ichdabei, daß es sich uach den Ansichten der KöniglichenRegierung bei Begründung von Hypothekenbanken zu-nächst nicht' um eine Staatsunterstütznng wurde handelnkönnen — eine solche würde auch nicht von den besitzen-den Klassen, sondern höchstens von denjenigen Klassenin Anspruch genommen werden können, als deren An-walt der Herr Vorredner (Abg. v. Schweitzer) eben hieranstrat; — sondern daß es sich nur darum handelnwird, den Grundbesitz von den Fesseln zu befreien, welcheihm die Hypothekengesetzgebung in einem großen, in dembei weitem größten Teile des Bundesgebietes bisher auf-legt, Fesseln, die meiner Meinung nach viel mehr dazubeitragen, als die Beschränkungen der Höhe des Zins-fußes, den Grundbesitzer kreditlos zu machen, und unterwelchen ihn noch länger leiden zu lassen ich für einehervorragende Ungerechtigkeit halten würde, deren sichdie Bundesgesetzgebung gewiß nicht in dem Maße wirdschuldig machen wollen, wie diese Schuld die Laudes-gesetzgebungen bisher traf. (Bravo!)

Der Antrag Blanckenburg wurde darauf in seiner erstenNummer zurückgezogen, der Laskerschs Entwurf bekanntlich spaterzum Gesetz erhoben.

11. Ersatz der Stellvertrrtuirgsßasten für preußischeScamte.

10. Oktober 1867.

In der 18. Sitzung am 12. Oktober erkundigte sich der Abg.Grumbrecht, ob die Zeitungsnachricht wahr sei, daß die Kosten derStellvertretung von seiten derjenigen Mitglieder des Reichstages,welche im Dienste des preußischen Staates stehen, nicht gefordert