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daß der Herr Vorredner vollkommen recht hatte, wenner sagte, daß die Verantwortung für alles, was in demStaatsleben des Bundes, wie in dem Staatsleben derverbündeten Staaten Vorkommen kann (wie auch ich mirschon vor Monaten auf dieser Stelle zu bemerken er-laubte), vollständig ebenso gedeckt bleibt, wie sie früherwar. Es gibt keine Handlung, für die niemand ver-antwortlich wäre!
Auf eine bezügliche Bemerkung des Abg. Duncker gab derBundeskanzler den folgenden Bescheid:
Ich gebe hiermit die von dem Herrn Vorrednervermißte Erklärung ab, daß ich den Bundeskanzler auchfür die Kriegs- und Marineverwaltung des Bundes demReichstage wie dem Bunde gegenüber für verantwortlichansehe, so lange die jetzige Bundesverfassung besteht.(Bravo!)
Der Antrag Waldeck wurde verworfen.
6. IVIonumenta Kei'manioa.
28. September 1867.
Der Abg. Bernhardt erinnerte daran, daß der ehemaligeDeutsche Bundestag zur Fortsetzung des vom Freiherrn v. Stein1815 ins Leben gerufenen deutschen Nationalwerks LlonuinsntaOermanioa einen jährlichen Zuschuß von 4000 Thalern bewilligthabe, und richtete die Frage an den Bundeskanzler, ob der Bundes-rat geneigt sein würde, in den nächsten Etat eine entsprechendeSumme einzustellen. Der Bundeskanzler erklärte:
Ich glaube die Bereitwilligkeit, jedenfalls von Seitendes Präsidiums, die Frage im Bundesrate vorzulegen,in Aussicht stellen zu können und bin auch überzeugt.