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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
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Die Finanzwirtschaft des Norddeutschen Bundes. 237

erheben. In der folgenden 6. Sitzung am 8. Mai bat der Abg.Laster die Regierung um eine ausdrückliche Erklärung, daß dieseAuffassung, die wohl nur sehr wenige im Hause teilten, völligferne liege. Der Ministerpräsident kam dieser Bitte nach:

Nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Herrn Vor-redners ergreife ich das Wort, um kurz im Namen derKöniglichen Staatsregierung zu erklären, daß es niemalsihre Absicht gewesen ist und hat sein können, die Finanz-wirtschaft des Norddeutschen Bundes so aufzufassen, alsob kumulativ neben den Steuern, die für die Reichskasseeingehen, außerdem noch 225 Thaler für jeden Kopfinnerhalb der gesetzmäßigen Ziffer des Heeres gezahltwerden sollten, sondern daß die Meinung immer nurdie gewesen ist, daß derjenige Anteil von den 225 Thalernpro Kopf, der durch den Ueberschuß der Reichssteuernüber die sonst notwendigen Ausgaben nicht gedeckt würde,durch Matrikularumlagen zu bestreiten sei. Ich würdebereits gestern nach der Rede des Herrn Abg. Virchowdiese Berichtigung angebracht haben, wenn ich meiner-seits mich zu dem Glauben hätte erheben können, daßder Abg. Virchow diese Ansicht, auf die vor ihm wederim Reichstage noch sonstwo jemand gekommen ist, imErnste ausgesprochen hätte.

Die Bundesverfassung wurde vom Abgeordneten-haus« am 3t. Mai definitiv mit 227 gegen 93 Stimmenangenommen.

3. Are Mm-esversassung im Herreichanse.

10. Mai 1867.

Dem Herrenhause ging in seiner 2. Sitzung am 10. Mai einSchreiben der Staatsregierung zu, wonach dem Hause die Bundes-verfassung erst dann vorgelegt werden würde, wenn die definitive