Eine kurze Lan-kagssessum.
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1. Die Aim-rsverfassmig im Adgror-iirteichinise.
1. Mai 1867.
Die vom Reichstage angenommene Verfassung des Norddeut-schen Bundes bedurfte, um ihren Abschluß zu finden, der Zustim-mung des preußischen Landtages. Eine außerordentliche Sessiondesselben wurde zu diesem Zwecke auf den 29. April einberufen.In der 3. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. Mai brachte derMinisterpräsident den „Gesetzentwurf, betreffend die Verfassung desNorddeutschen Bundes", mit folgender Rede ein:
Auf Grund einer allerhöchsten Ermächtigung vom30. v. M. habe ich die Ehre, dem hohen Hause einenGesetzentwurf, betreffend die Verfassung des NorddeutschenBundes, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzu-legen. Ich bin außer stände, in dem jetzigen Augen-