I.
Vis zum konstituierenden Reichstage
1866—1 867 .
1. Die Änncriail von Hannover, Hessen, Nassau undFrankfurt.
17. August 1866.
Durch Königliche Verordnung: „Gegeben Hauptquartier Nikols-burg den 28. Juli 1866" wurde der Landtag der Monarchie aufden 5. August einberufen. Zur Kennzeichnung des neuen Geistes,welcher seit den glorreichen Ereignissen des Juni und Juli die Be-ziehungen zwischen Regierung und Landesvertretung belebte, seienfolgende Stellen aus der von dem Könige verlesenen Thronredemitgeteilt:
„Erlauchte, edle und liebe Herren von beidenHäusern des Landtages!
„Indem Ich die Vertretung des Landes um Mich versammeltsehe, drängt Mich Mein Gefühl vor allem, auch von dieser StelleMeinen und Meines Volkes Dank für Gottes Gnade auszusprechen,welche Preußen geholfen hat, unter schweren aber erfolgreichenOpfern nicht nur die Gefahren feindlicher Angriffe von unserenGrenzen abzuwenden, sondern in raschem Siegesläufe des vater-ländischen Heeres dem ererbten Ruhme neue Lorbeeren hinzuzufügenund der nationalen Entwickelung Deutschlands die Wegezu ebnen ... In einträchtigem Zusammenwirken werden Regierungund Volksvertretung die Früchte zur Reife zu bringen haben, dieaus der blutigen Saat, soll sie nicht umsonst gestreut sein, erwachsenmüssen . . . lieber die Feststellung des Staatshaushaltsetats hat