238 Eine kurze Landtagssession. 1867.
Abstimmung des Abgeordnetenhauses erfolgt sein würde. DerMinisterpräsident ergänzte mündlich das Schreiben:
Ich füge nur noch wenige Worte hinzu, weil ichglaube, unfern: Herrn Präsidenten die Erklärung schuldigzu sein, daß ich selbst dazu beigetragen habe, ihn zu deinGlauben zu induzieren, wir würden die Vorlage sofortin diesen Tagen dem Herrenhause machen. Ich kannnicht leugnen, daß ich es für möglich gehalten habe,weil ich nicht glaubte, daß in einer Frage, wie diese, woprinzipielle Meinungsverschiedenheiten nicht obwalten, dieFormfrage so genau ans die juristische Goldwage gelegtwerden würde, wie es schließlich geschehen ist. (DerRedner bezieht sich auf die Bestimmung der preußischenVerfassung, wonach gewisse Vorlagen zuerst vom Ab-geordnetenhause beraten werden müssen.) Nachdem aberdieser Fall eingetreten ist und die Bedenken von Fach-männern mich überzeugt haben, daß, wenn auch keindurchschlagender Grund, doch ein plausibler Vorwand,die formale Gültigkeit des Werkes anzufechten, aus einemandern Verfahren entnommen werden könnte, so habe ichgeglaubt, auf meine entgegenstehende Auffassung diesenBedenken gegenüber verzichten zu müssen, damit bei einemso wichtigen und auf die Dauer berechneten Werke, soviel an uns liegt, jede Möglichkeit abgeschnitten werde,ein Gewissensbedenken für eine Zustimmung zu der Ver-fassung aus einem formalen Grunde zu entnehmen oderspäter vielleicht zu sagen, die Bundesverfassung sei nichtin vollkommen legaler Form zustandegekommen.
Ich kann mündlich nur das lebhafte Bedauernwiederholen, mit dem wir uns in dieser Lage veranlaßtsehen, das hohe Haus in beschlußfähiger Anzahl noch-mals zu einem Termine, wo wir nach den langwierigen