Die Friedensstärke des Bundesheeres.
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Vertreter der Regierungen daher verpflichtet sind, andemselben festzuhalten. Das Amendement des Herzogsv. Ujest läßt die Möglichkeit, auf dem Wege, welchender Herr Abg. für Hagen (Frhr. v. Vincke) angedeutethat, im Jahre 1872 einen Budgetkonflikt, einen Militär-konflikt zu erneuern, dessen Folgen sich in diesem Augen-blicke nicht übersehen lassen. Wer daher entschlossen ist,diesen Konflikt zu verhüten, der muß mit uns in dieserFrage für das Amendement des Grafen zu Stolbergstimmen.
Der Abg. Graf Bethusp-Huc setzte hieraus auseinander,daß seine politischen Freunde gleichwohl gegen das AmendementStolberg und für dasjenige des Herzogs v. Ujest stimmen würden,wenn vom Regierungstische nicht die Befürchtung ausgesprochenwürde, daß dadurch der Verfassungsentwurf selbst gefährdet werdenkönnte. Graf Bismarck erwiderte:
Mir ist schwer verständlich, welche Gründe denHerrn Vorredner bewegen können, gegen das Amen-dement des Grafeir zu Stolberg zu stimmen, wenn erdemselben vor dem konkurrierenden den Vorzug gibt.Der Herr Vorredner hat sich darüber nicht ausgespro-chen, sondern er hat gesagt, wenn ich im Namen derverbündeten Negierungen erklärte, daß die Verwerfungdes Amendements oder daß die Annahme des Amen-dements Hohenlohe (Ujest) den Abbruch unsrer Verhand-lungen, das Mißlingen der Verständigung zur Folgehätte, dann würde er für das erstere stimmen. Er ord-net also seine Ueberzeugung von dem, was gut, wasbesser sei, den kategorischen Erklärungen der Regierungenunter. Meine Herren! Wir sind nicht in dem Stadium,daß ich eine solche Erklärung hier in meinem Namenabgeben könnte. Ich habe mit den kurzen Worten, die ichvorher sprach, genau die Situation bezeichnet, wie sie