230 Der konstituierende Reichstag. 1867.
liegt; ich habe gesagt, das Amendement Stolberg ist das-jenige, worüber die Negierungen sich verständigt haben,und dessen Annahme auch die Annahme der gesamtenVerfassung meines Erachtens in sichere Aussicht stellt.Wenn dieses Amendement, dieser von den Regierungenvereinbarte Text hier verworfen würde, dann hätte ichan die verbündeten Regierungen mit den andern Kom-missarien und an Se. Majestät den König, meinen aller-gnädigsten Herrn, zu berichten und deren Entscheidungzu gewärtigen. Aber ich habe hier nicht in einer kom-minatorischen Weise diese Entscheidung zu antizipieren.(Bravo! rechts, Bewegung links.)
Das Amendement Stolberg wurde mit 167 gegen 110 Stim-men verworfen, Artikel 60 selbst angenommen. Zu Artikel 62gingen zwei fernere Amendements Stolberg ein, erstens: statt derWorte „bis zum 31. Dezember 1871" zu setzen „bis zum Er-laß eines Bundesgesetzes", und zweitens: in dem oben mit-geteilten Amendement des Herzogs v. Ujest den zweiten Satz um-zuändern in: „Die Berechnung der Beträge erfolgt nach der imArtikel 60 festgestellten Friedenspräsenzstärke, welche so langevon Jahr zu Jahr in Kraft bleibt, bis sie durch ein Bnndes-gesetz abgeändert ist." Graf Bismarck trat nochmals für die Stol-berg'schen Anträge ein:
Ich erlaube mir an die hohe Versammlung beidiesem Artikel von neuem die dringende Bitte zu richten,sich wenigstens in diesem Falle für das Amendement desGrafen Stolberg-Wernigerode, welches statt der Worte„bis zum 31. Dezember 1871" setzen will „bis zumErlaß eines Bundesgesetzes", und für das zu dem Hohen-loheschen (Ujestschen) Amendement gestellte Susamen-dement des Grafen Otto v. Stolberg-Wernigerode erklärenzu wollen. Geschieht dies nicht, meine Herren, so laufenwir die Gefahr — ich überlasse es jedem, die Berech-nung auzustellen, daß, nachdem alle diejenigen Aende-