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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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225
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Das Ganze des Verfassungsentwurfs. 225

die verbündeten Negierungen ein Hindernis des Zustande-kommens derVereinbarungen erblicken, eine Verständigungzu erzielen; es sind diese beiden Punkte die Sicher-stellung der Heereseinrichtungeu und die Frageüber Bewilligung von Diäten. Die Kommissartenwerden Anlaß nehmen, beim Eintritt in die Diskussionüber diese Spezialpunkte diejenigen Amendements zu be-zeichnen, welche den hohen Verbündeten annehmbar seinwürden, und nach deren Annahme dem Abschluß derVereinbarung über das Gesamtresultat kein Hindernismehr im Wege stehen würde.

Einstweilen beschränke ich mich darauf, diejenigenPunkte oberflächlich durchzugehen, in Betreff deren dieverbündeten Regierungen unter der vorher ausgesproche-nen Voraussetzung bereit sind, sich die Beschlüsse desReichstages anzueignen. Es betrifft dies, nachdem dieersten drei Artikel unverändert geblieben sind, die sämt-lichen, so viel ich übersehe sechs, Zusätze zu dem Art. 4betreffend die Kompetenz der Gesetzgebung des Bundes;ferner den dazu gehörigen Zusatz Alinea 2 des Artikel 5;dann im Artikel 11 die Genehmigung des Reichstagesals Erfordernis für die Gültigkeit der Verträge betreffend;den Zusatz zu Artikel 9 und 10 in Betreff der Ueber-nahme der Verantwortlichkeit durch den Bundeskanzler;die beiden Sätze des Artikel 21, die Wahl der Beamtenund das Nichterfordernis der Urlaubsbewilligung zumEintritt derselben; Artikel 22, die wahrheitsgetreuen Be-richte und deren Veröffentlichung betreffend; Artikel 23über Petitionen; Artikel 25 die Notwendigkeit, den Reichs-tag in 90 Tagen wieder zu berufen bei etwaiger Auf-lösung; Artikel 26 die Beschränkung der Vertagungich zähle nach den neuen Nummern; Artikel 28 ein

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