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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
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Der konstituierende Reichstag. 1867.

rilligen die Frage herantreten, ob sie sich zu diesem neuenText des Verfassungsentwurss bei ihren definitiven Ent-schließungen bekennen können. Ich glaube nicht, dieseFrage von Hause aus verneinen zu sollen, um deswillen,weil das Amendement Miguel eben die Eigenschaft hat,dem Präsidium und dem Bundesrate die Entschließungüber den Zeitpunkt dennoch vollständig frei zu lassen,und uns in keiner Weise verpflichten würde, der Fragefrüher näher zu treten, als bis wir mit allen Elementen,denen wir das Recht mitzureden zuerkennen, darübereinig sind. (Lebhaftes Bravo!)

Artikel 71 wurde mit dem Amendement Lasker - Miguel a n-genommsn.

20. Aas Ganze des Verfassungsentwurfs.

15. Axril 1867.

Die Schlußberatung über den Entwurf der Verfassung desNorddeutschen Bundes leitete der Präsident der BundeskommissarienMinisterpräsident Graf v. Bismarck in der 33. Sitzung des konsti-tuierenden Reichstages am 15. April 1867 mit nachstehenderRede ein:

Mit dem Abschlüsse der Vorberatung in diesem hohenHause ist an die Vertreter der verbündeten Negierungendie Notwendigkeit herangetreten, die Entschließung ihrerhohen Vollmachtgeber über die aus den Beschlüssen desHauses hervorgegangenen Abänderungen des ursprüng-lichen Entwurfs herbeizuführen. Mit aufrichtiger Genug-thuung kann ich konstatieren, daß in Betreff der beiweitem größten Anzahl, in gegen vierzig Punkten etwa,die verbündeten Regierungen bereit sind, sich die Be-schlüsse des hohen Hauses anzueignen, sofern es gelingt,über die beiden Punkte, in deren gegenwärtiger Fassung