226 Der konstituierende Reichstag. 1867.
unbedeutender Fassungszusatz; Artikel 31 die Unzulässig-keit der Verhaftung von Mitgliedern in verschiedenenFällen; Artikel 38 mehrere in das technische Gebiet derSteuergesetzgebung schlagende Punkte; ebenso Artikel 45,die Eisenbahnen betreffend; desgl. Artikel 46; dann überMarine und Schiffahrt. Der Zusatz zu Artikel 53; fer-ner im Artikel 59 die Zerlegung der siebenjährigen Periodeder Präsenzzeit in zwei Abteilungen, für die Anwesen-heit bei der Fahne und die Zugehörigkeit zur Reserve;im Artikel 61 die Zusage eines Bundesmilitärgesetzes;dann im Artikel 69 die Notwendigkeit eines jährlichdurch Gesetz festgestellten Budgets betreffend; Artikel 72Anleihen und Garantien; Artikel 74 über das Bundes-gericht, sowie die neu hinzugekommenen Artikel 76 und 77,und außerdem den Schlußsatz zu Artikel 78.
Die verbündeten Regierungen haben in den vondem hohen Reichstage votierten Abänderungen zum Teilzweifellose Verbesserungen ihres Entwurfs erkannt, zumTeil aber ist ihnen, wie ich nicht verhehlen kann, dieAnnahme derselben und die Vereinbarung untereinanderüber gerade diese Form, in der er anzunehmen seinwürde, nicht leicht geworden. Die hohen Negierungenhaben sich aber von demselben Geiste der Vermittelungleiten lassen, von dem sie hoffen, daß er die definitiveBeschlußfassung dieses hohen Hauses beherrschen werde,indem er die individuelle Ueberzeugung hinter dem natio-nalen Erfordernis, daß unser Werk überhaupt hier zu-standekommt, zurücktreten läßt. (Bravo!)