Die Diäten u. Reisekosten der Reichstagsabgeordneten. 213
lung der Regierungen schwieriger machen, hinein amen-diert würden, so würde damit die Konzession den Ne-gierungen, die sie für die jetzige Fassung des Art. 21gemacht haben, invalidiert werden, und wir würden esnicht übernehmen, eine neue Vereinbarung herbeizuführen.
Der Antrag Grumbrecht wurde zurückgezogen, die Diäten-frage aber erst in der Schlußberatung im Sinne der Regie-rungen zur Erledigung gebracht. Als bei Artikel 76 (überdie Schlichtung von Verfassungsstreitigkeiten) in der 34. Sitzungvom 16. April der Abg. Simon nochmals darauf zurückzukommenversuchte, erklärte Graf Bismarck, indem er zunächst eine Insinuationdes genannten Abgeordneten zurückwiss:
Ich glaube, daß der Herr Vorredner nicht in derLage ist, die Absichten der verbündeten Regierungen hierin der Weise interpretieren zu können, wie er es gethanhat, als könnte bei Auffassung dieses Artikels irgendeiner der Negierungen der Gedanke vorgeschwebt haben,mit dieser Bestimmung (Verfassungsstreitigkeiten in ein-zelnen Bundesstaaten im Wege der Reichsgesetzgebuugzur Erledigung zu bringen) etwa Bresche in die Landes-verfassungen zu legen, die augenblicklich zu Recht bestehen.Das sind Befürchtungen, mit denen man schüchterne kon-stitutionelle Gemüter bei Wahlreden ängstigt, um sie ab-zuhalten, daß sie konservativ stimmen (lebhaftes Bravo!rechts), aber es wird der Regierung nicht vorgehaltenwerden dürfen, als ob das ernstlich in ihrer Absichtliegen könnte. Ich möchte doch dringend bitten, in diesemMoment nicht noch ernstlich zu rütteln an einem Ar-tikel, welcher in der Vorberatung vollständig unverändertgeblieben ist, und in Betreff dessen ich also auch nichtin der Lage wäre, irgend eine Konzession zu machen.
Was ferner die Frage, die der Herr Vorredner anmich gerichtet hat, und die gestern schon in meiner Ab-