Das allgemeine direkte Wahlrecht.
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übergestellt worden. Ich habe nicht einmal kursorischim Laufe der Rede ein andres Wahlgesetz diesem gegen-über rühmen hören; ich will damit nur motivieren, daß„verbündete Regierungen", die gewissermaßen eine repu-blikanische Spitze, die in dem Worte „verbündete Regie-rungen" liegt, bilden, keineswegs ein tief angelegtes Kom-plott gegen die Freiheit der Bourgeoisie in Verbindungmit den Massen zur Errichtung eines cäsarischen Regi-ments beabsichtigt haben können. Wir haben einfachgenommen, was vorlag, und wovon wir glaubten, daßes am leichtesten annehmbar sein würde, und weitereHintergedanken nicht dabei gehabt. Was wollen denndie Herren, die das anfechten, und zwar mit der Be-schleunigung, deren wir bedürfen, an dessen Stellesetzen? Etwa das preußische Dreiklassensystem? Ja, meineHerren, wer dessen Wirkung und die Konstellationen,die es im Lande schafft, etwas in der Nähe beobachtethat, muß sagen,sein widersinnigeres, elenderesWahlgesetz ist nicht in irgend einem Staateausgedacht worden (Unruhe und Bravo), ein Wahl-gesetz, welches alles Zusammengehörige auseinanderreißtund Leute zusammenwürfelt, die nichts miteinander zuthun haben, in jeder Kommune mit anderm Maße mißt,Leute, die in irgend einer Gemeinde weit über die ersteKlasse hinausreichen und diese allein ausfüllen würden, ineiner benachbarten Kommune in die dritte Klasse wirft, sobeispielsweise in Gemeinden, wo von drei Besitzern jederungefähr 200 Thaler Steuern bezahlt, deren zwei indie erste und den dritten, der sieben Silbergroschen wenigerbezahlt, in die zweite, wo seine Mitwähler mit 5 Thalernanfangen, versetzt; von den bäuerlichen Besitzern mit 5Thlr. Steuern kommt wieder eine gewisse Anzahl zu