Druckschrift 
3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
Seite
90
Einzelbild herunterladen
 

90 Bis zum konstituierenden Reichstage 18661867.

hätten, wenn nicht eine tiefbegründete Abneigung, docheine gewisse Scheit vor unnötiger Stellung solcher Fra-gen erzeugt, die einen Konflikt Hervorbringen können,schon jetzt die Wiederkehr einer solchen Situation möglichwird, daß in einem solchen Moment, sogar mit großerLeichtigkeit, eine Konfliktsfrage aufgeworfen wird. Ja,meine Herren! eine solche Erfahrung ist entmutigend,und es sollte mir leid thun, wenn sie dahin führenmüßte, diese Session, die sonst so befriedigend verlief,mit einer Disharmonie zu schließen. Aber die Regierungwürde nicht anders können, sie würde lieber die bean-tragten Ausgaben unterlassen, als das Prinzip sanktio-nieren, daß solche Gelegenheit wahrgenommen werdenkönnte, um prinzipielle Verfassungsfragen in solcherAllgemeinheit zur Entscheidung zu bringen. Sie würdelieber den Mangel des zweiten Geleises der Ostbahnfortdauern lassen, sie würde lieber die Verbindungsbahnin ihrem Zustande belassen, selbst wenn die polizeilicheSchließung derselben nötig werden sollte sie würdein diesem Punkte nicht nachgeben können. (Bravo!)

Meine Erklärung hat gezeigt, daß wir das Ver-fahren, welches wir bei der Westfälischen Bahn beobachtethatten, auch in Bezug auf alle in gleicher Lage befind-lichen Bahnen jederzeit einzuhalten gesonnen sind. Wirwürden auch das Amendement, das die Bedingungenauf die neu zu erbauende Bahn einschränkt, eventuellannehmen, und das Amendement, welches auf demselbenPrinzip, wie das bei der Kösliner Bahn angewendeteberuht, würde der Negierung vollständig annehmbar sein.Mit dem Herrn Vorredner (Professor Baumstark) binich in der Beziehung einverstanden, daß das Verbot derVerpachtung eine Einmischung in die Verwaltung ist,