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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
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Das Recht der Veräußerung von Staatsbahnen. 89

reichischen, wo die Regierung auf die Ressourcen alleinangewiesen war, die sie ohne die Zustimmung des Land-tages flüssig machet: konnte, in dem Augenblicke habenwir uns zu dem Schritte mit der Köln-MindenerEisenbahn entschlossen. Wir hoffen, daß eine ähnlicheSituation nicht so bald wieder Vorkommen werde, eineSituation, in der selbst angesichts des großen auswär-tigen Krieges zahlreiche Parteimanöver vorhanden undin dem ausgelösten Abgeordnetenhause vertreten warenund zur Herrschaft gelangten, die ihr Parteiinteresse undihre Parteipolitik so hoch über das Interesse des Landesstellten, daß ihnen der Krieg gegen das eigne Ministe-rium wichtiger war, als der Verteidigungskrieg gegendas Ausland. (Bravo!)

Wir alle hoffen, daß das nicht wieder Vorkommenwerde. Allerdings ist es eine entmutigende Wahrnehmung,wenn so unmittelbar nach dem Schluffe eines tiefgrei-fenden Konflikts, den die Regierung ebenso schwerempfunden hat, wie das Land, ohne allen Grund eineFrage über ein Prinzip zur Entscheidung gebracht wird,von dem man mit voller Bestimmtheit wußte, daß dieRegierung ihm entgegentreten zu müssen glaubte. DieRegierung würde geglaubt haben, sich am Frieden desLandes zu versündige», wenn sie erklärt hätte, wir wer-den diese Eisenbahn nur dann bauen, wenn der Landtaguns irgend eilte prinzipielle Konzession macht. Dannwürde man mit Recht sagen: die Negierung hat denKonflikt gesucht, uud sie hat aus der Vergangenheitnichts gelernt. So liegt die Sache nicht! Es war keinGrund vorhanden, die Prinzipienfrage jetzt zur Ent-scheidung zu treiben. Wir sehen hier, daß unmittelbarnach diesen Erlebnissen, von denen wir glaubten, sie