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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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88 Bis zum konstituierenden Reichstage 18661867.

zipielle Verfassungsfrage in der Allgemeinheit, wie hierversucht worden ist, bei Gelegenheit einer Nützlichkeits-anlage zur Entscheidung zu bringen. Es könnte diesesSystem zu weit führen, wenn man es einreißen ließe,dieses System, welches auf der Fiktion beruhen würde,daß das materielle Wohl des Landes dem Landtageweniger am Herzen liege als der Regierung, und daßnur auf die Sorgfalt der Negierung für die Wohlfahrtdes Landes die Spekulation basieren könne, die Ge-nehmigung nützlicher Anlagen so lange zu versagen, alsdie Regierung sie nicht durch diese oder jene prinzipielleKonzession erkaufe. Dem muß die Negierung Vorbeu-gen, so gering auch in diesem Falle der materielle In-halt der Frage sein mag. Die Königliche Regierunghofft überhaupt nicht in die Lage zu kommen, daß sieeine Eisenbahnveräußerung zu beantragen hätte, nachdemdem nächsten Bedürfnis durch Anleihe und durch Füllungdes Staatsschatzes vorgesehen ist. Sie würde nur indem äußersten Notfälle, den sie nicht erwartet, eine solcheBewilligung beantragen. Sie will auch gar nicht daranerinnern, von welchem Nutzen des Landes es gewesenist, daß wenigstens die Köln-Mindener Bahn, nach derMeinung der Negierung, von den Vorbedingungen ge-setzlicher Genehmigung zu ihrem Verkaufe nicht betroffenwurde. Wenn wir diese Hilfsquelle nicht hatten, sokonnten wir nicht die Politik des vorigen und vorvorigenJahres machen, ohne finanzielle Wagnisse zu laufen,von denen ich kaum weiß, ob wir sie hätten übernehmenkönnen. In der Lage, wo uns jeder Beistand des Land-tages versagt wurde zur Durchführung der auswärtigenPolitik, wo uns die Mittel für den dänischen Kriegebenso abgeschlagen wurden wie später für den öfter-