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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
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84 Bis zum konstituierenden Reichstage 18661867.

Verhaltens vielleicht nur einige Ermahnungen Vorkommen,zu einem strafbaren Einschreiten würde sich der betreffendeBeamte schwerlich veranlaßt sehen; auch würden unfernAdministrativbeamten die legalen Mittel fehlen. Durchdie Geduld der preußischen Beamten sind die preußischenReisenden aber eben verwöhnt (Heiterkeit); ein reisenderPreuße glaubt also vielleicht, daß er einen russischenGrenzbeamten behandeln könne, wie er etwa mit einempreußischen Minister sprechen würde (Heiterkeit). Dasist nicht der Fall, der Beamte wird verdrießlich. DerReisende aber, der ans seinen Paß provozieren zu könnenglaubt, erklärt überlaut, daß er ein ordentlicher Mannsei, man möge in Callies, in Stallnpönen oder sonstwo sich danach erkundigen. Er wird eingesperrt, ohnedaß ihm klar ist, warum. In seiner Beschwerde sagter natürlich nicht: ich habe mich allerdings etwas un-verschämt benommen, sowie ich es zu Hause gewöhntbin. Auch der russische Beamte, welcher zur Rechenschaftnufgefordert wird, sagt nicht etwa, ich fand die Stimmedes Reisenden etwas zu stark erhoben für meine Würde,sondern er findet in dem unerschöpflichen Arsenal desSwod Sakonow, daß ist die russische Gesetzsammlung,welche allerdings an Fülle leidet, jedenfalls einen Satz,gegen den der Reisende nicht ganz gerechtfertigt war,und der eine Beanstandung oder nähere Ermittelungnotwendig gemacht habe. Das wird uns zur Antwort,der Reisende wird freigelassen, und darüber vergehenbei den Entfernungen und bei der Langsamkeit des Ge-schäftsverkehrs mehrere Wochen, und man hat sozu-sagen das Nachsehen, es ist in der Sache nichts mehrzu ändern. Das sind aber Dinge, die nur durch Ein-zelbeschwerden verfolgt werden können, und die für ein