Der russische Grenzverkehr.
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Es wird in jedem einzelnen Falle, der zu unsrerKenntnis kommt, der Weg betreten, welcher einzig offenist, indem wir dnrch das Generalkonsulat iu Warschauoder durch den königlichen Gesandten in PetersburgBeschwerde führen; und ich kann nicht anders sagen,als daß wir bei den höchsten russischen Behörden stetsdie vollste Bereitwilligkeit zur Abhilfe begründeter Be-schwerden gefunden haben; aber es dauert gewöhnlichsehr lange, und wenn die Abhilfe kommt, dann ist ge-wöhnlich das Unglück bereits in dem Maße geschehen,daß es schwer wieder gut zu machen ist. Aber ich habemich, wie gesagt, weder in meiner damaligen Stellung,noch in meiner jetzigen, jemals über Schutz der Härteoder der Willkür von seiten der höchsten russischen Be-hörden beschweren können. Wie entstehen nun solcheKonflikte, meine Herren, abgesehen von den Fällen, wosie geradezu Erpressungen sind? Unsre Landsleutereiset: häufig mit einigem Leichtsinn hinüber, ohne Mittel,ohne die Sprache zu kennen, ohne namentlich über dieFormalien, welche sie an der Grenze zu erfüllen haben,sich vorher zu iuformiereu. Sie kommen mit Waffen,ohne die Absicht, sie weiter zu gebrauchen. Das istaber in Rußland verboten; sie hätten sich davon ii:Kenntnis setzen sollen; iKnovautiu lsgm schadet. Eskommt aber noch ein andres Moment hinzu: sie glaubenmit russischen Beamten etwa so umgehen zu können,wie mit einen: preußischen Landrat (Heiterkeit), undwenn sie sich im Rechte fühlen, ihre ordnungsmäßigenLegitimationspapiere in der Tasche haben, so berufensie sich beispielsweise darauf mit erhobener Stimme, ineiner Sprache, welche der russische Beamte nicht versteht.Bei uns würden in einem solchen Falle wegen überlauten