78 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—1867.
meine Herren, mir werden bei der Gesetzgebung Rußlandsnicht zugezogen, und ich müßte nicht, unter welchem Titelmir dort ein Bewilligungsrecht ausüben sollten. DasEinzige, was mir geltend machen können Rußland gegen-über, ist das eigne russische Interesse, und dessen Pflegeallein kann, wo Verträge fehlen, die Aufgabe der rus-sischen Regierung sein. Daß unsrer Meinung nach diesePflege nicht in der richtigen Richtung und in dem rich-tigen Maße erfolgt, haben mir der Kaiserlichen Regie-rung unzählige Male gesagt; sie ist aber der Meinung,daß sie selbst am besten beurteilen könne, was ihrenInteressen entspreche oder nicht, und mir können dagegenvölkerrechtlich nichts einmenden, sondern uns nur mitdem traurigen Tröste begnügen, daß Rußlands Interessenunter dieser Grenzsperre mehr leiden als unsre.
Wenn der Herr Vorredner in seinen bedauerlichenUebertreibnngen soweit gegangen ist, unsre östlichen Pro-vinzen als ein absterbendes Glied zu betrachten, welchesan der Pest des Pauperismus zu leiden anfange, sowill ich ihm eine ihm vielleicht selbst bekannte Thatsacheeitleren und ihn aufmerksam machen auf den Preis derGrundstücke diesseits und jenseits der für das mensch-liche Auge nicht weiter kenntlichen preußisch-russischenGrenzlinie. Ich will die Zahlen, die mir angegebensind, nicht verbürgen; ich will nur anführen und werdegern berichtigt werden. Mir ist gesagt, daß ein Morgenguter Boden in Kujawien diesseits der Grenze mitdurchschnittlich 80 Thlrn., jenseits der Grenze mit 20—25Rubeln bezahlt wird, und zwar Grundstücke, die neben-einander grenzen, und die an Beschaffenheit und Klimaganz dieselben Vorteile und Ertragsfähigkeit gewähren.Das möge den Beweis liefern, wo die Folgen der Grenz-