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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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32 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—1867.

Ich habe schon angedeutet, wir glauben in demGegebenen die Grundlage dessen zu besitzen, was wirbrauchen, um einem verständigen deutschen Nationalge-ftthle entsprechende Einrichtungen zu schaffen; es ist selbst-verständlich, daß diese nicht sofort Ihnen fertig auf denTisch gelegt werden können, daß Nom nicht in einemTage geballt wurde und auch minder bedeutende histo-rische Schöpfungen wie Nom ihre Zeit und ihre Vorbe-reitung fordern. Wenn der Herr Vorredner mit mirauf derselben Seite des Hauses oder der politischen Weltsich befände, so würde er diese Wahrheit mit mehr Bil-ligkeit anerkennen, als aus seinem ausgesprochenen Tadelzu entnehmen war. (Bravo!)

Der Abg. Virchow äußerte die Meinung, der regelmäßigeWeg für die Staatsregierung wäre gewesen, die Grundzüge derBundesverfassung, wie sie mit den übrigen deutschen Regierungenvereinbart worden, dem preußischen Landtage ebenso mitzuteilen.Das einfachste wäre daher jetzt, das ganze Gesetz abzulehnen unddie Regierung dadurch zu zwingen, einen Gesetzesentwurf vorzu-legen, der zugleich einen bestimmten Inhalt der Rechte des künf-tigen Parlaments und der Grundzügs der Verfassung, welche derNorddeutsche Bund haben solle, gäbe; damit erhielte der konsti-tuierende Reichstag von vornherein ein bestimmtes Mandat. Dar-auf erwiderte Graf Bismarck:

Ich glaube mit dem Schlußautrage, deu der HerrVorredner stellte, würden wir noch tiefer iu deu meinesErachtens falschen Weg hiueingeraten, den einzelneAmendements schon betreten haben: daß wir hier beiGelegenheit der Beratung des Wahlgesetzes bereits diedeutsche Neichsverfassuug in dem preußischen Abgeord-netenhause fertig machen sollten. Der Herr Vorrednerlieferte selbst im ersten Teile seiner Rede die Bedenkendagegen, indem er die Schwierigkeiten hervorhob, welcheman haben würde, dem übrigen Teile, nämlich unfern