30 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—1867.
Vertretung, nicht von diplomatischer Vertretung in denAttributen der Bundeszentralgewalt die Rede sei. Ichglaube, meine Herren, Sie überschätzen die Bedeutungder Diplomatie, wenn Sie diese Forderung aussprechen.
Ich erinnere daran, daß in den Jahren 1848 und 49die beste, günstigste Zeit mit Verhandlungen der Regie-rungen gerade über diesen Punkt verloren ging; die Re-gierungen, welche ihre diplomatischen Vertretungen auf-geben sollten, legten gerade auf dieses Ehrenrecht ein !unverhältnismäßiges Gewicht; ich sage unverhältnismäßig,denn wenn die Stellung eines Territorialfürsten imBunde der Art ist, daß das Ausland sich dabei interes-siert, so würde keine Klausel ihn hindern können, einenOffizier, einen Freund, einen Geschäftsmann, einen Kauf-mann in einer fremden Residenz wohnen zu haben, mitdem er korrespondiert, oder politische Agenten in unschein-barem Gewand bei sich zu empfangen. Ist aber die Stellung ^des betreffenden Fürsten nicht von der politischen Be- !deutung, daß sich das Ausland um ihn bewirbt, dannmag er immer Botschafter ernennen, das thut nichts ^zur Sache, seine eignen Stände werden diesen kostspie-ligen Luxus beseitigen. (Heiterkeit.)
In solchen Dingen nur ein Haar breit mehr zufordern, als man haben muß, als mau zur Basis küns- ^tiger praktischer Entwickelung nötig braucht, halte ich 'immer für einen Fehler, der sich straft. Außerdem möchteich auch den Vorredner bitten, zu beherzigen, daß dieseDinge sich nicht nach theoretischen Plänen beliebig aus-bilden und machen lassen, sondern sie wachsen aus ihistorischer Entwickelung. Für eine Landesvertretung istes leicht, sich der Neigung, Amendements zu stellen und lRegierungsvorlagen zu korrigieren mit Behagen hinzu-