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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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Das Wahlgesetz für den Norddeutschen Bund. 29

nach einem siegreichen Kriege erstrebt. Als ans demPrinzip des Dualismus beruhend kann ich aber die da-malige Vorlage immer nicht ansehen. Es mar lediglichfür die militärische Seite der Bundesverfassung einedualistische Einrichtung getroffen, weil mir überzeugtwaren, daß der Anspruch Preußens auf die Führungdes ganzen Bundesheeres friedlich damals nicht durch-zusetzen gewesen wäre. Im Uebrigen hätte das gemein-same Parlament, die gemeinsame Gesetzgebung über diewichtigsten Aufgaben des öffentlichen Lebens doch einhinreichend festes Band zur Einheit gewährt, wenn manden damals erstrebten mit dem damals vorhandenenZustande vergleicht.

Der Herr Abgeordnete hat das jetzt Erreichte oderErstrebte als zu gering kritisiert; ja, meine Herren, esist das günstigste Feld der Opposition gegen die Negie-rung jederzeit gewesen, stets das als ein notwendigesBedürfnis hinzustellen, was für den Augenblick nichterreichbar war, und der Regierung die Schuld davonaufzubürden, daß das nicht erreicht wurde; der Grund-satz, daß das Beste des Guten Feind ist, wurde von derOpposition der Negierung gegenüber niemals beherzigt.Ich darf Ihnen aber Vorhalten, daß wir vielleicht nochetwas Besseres erreicht hätten, wenn Sie die Politik,deren Ergebnisse Sie jetzt tadeln, unterstützt hätten.(Zustimmung rechts.)

Daß wir, da uns Ihre Unterstützung fehlte und dawir mit gebundenen Händen in diesen Kampf gingen,dennoch diese Resultate haben gewinnen können, berech-tigt meines Erachtens nicht Diejenigen zur Kritik, dieuns gehindert haben, mehr zu erreichen. (Bravo! rechts.)

Der Herr Vorredner tadelte, daß nur von Konsular-