Anerkennung der polnischen Tapferkeit. 15
Ich stelle anheim, ob für die Vorberatung diesesGesetzentwurfs bei seiner hohen Wichtigkeit eine besondereKommission zu wählen sein wird, und bitte den HerrnPräsidenten, die Entscheidung des Hauses darüber her-beizuführen.
Das Haus verwies die Vorlage an eine Kommission von 21Mitgliedern.
Z. Anerkennung der polnischen Tapferkeit.
23. August 186V.
Auf die Thronrede, welche in der Einleitung zu Nummer 1auszugsweise wiedergegeben ist, wurden von beiden Häusern desLandtages zustimmende Adressen beschlossen. Bei der Beratung der-jenigen des Abgeordnetenhauses beantragte der Abg. v. Lubienski„als Vertreter des polnischen Volkes", die Einschiebung eines Amen-dements, worin „die Erwartung der polnischen Unterthanen aufvolle Anerkennung der den Polen gewährleisteten und unverjähr-baren Rechte" ausgesprochen wurde. Begründend führte der An-tragsteller aus, daß Preußen im Jahre 1866 als BundesgenosseItaliens und durch die Unterstützung der Ungarn selbst aktiv fürdie Idee der nationalen Rechte eingetreten sei. Ja, in einer Pro-klamation des preußischen Oberkommandos an die Böhmen undMähren sei auch diesen Hoffnung auf den Augenblick gemacht wor-den, „in dem sie ihre nationalen Wünsche gleich den Ungarn ver-wirklichen könnten." Um so gerechtfertigter sei die Hoffnung aufRealisierung der Wünsche der polnischen Unterthanen, wenn manbedenke, daß in diesem Kriege für die Einigkeit und Größe Deutsch-lands auch viel polnisches Blut geflossen sei. Graf Bismarck er-widerte darauf:
Der Herr Vorredner hat sich auf eine in Böhmenerlassene Proklamation berufen. Ich gehe auf diesenVorgang nicht weiter ein, denn ich glaube nicht, daßeine Proklamation eines kommandierenden Generals inFeindesland ein geeignetes Aktenstück ist, um zur Unter-lage staatsrechtlicher Erörterungen in unseren innerenAngelegenheiten zu dienen. Ich würde deshalb nicht