16 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—1867.
das Wort ergriffen haben, sondern hauptsächlich darum,um gegen eine andere Aeußernng des Herrn VorrednersProtest einzulegen. Der Herr Vorredner hat gesagt, ervertrete hier das polnische Volk: er hat sich dadurchmit der Verfassung in Widerspruch gesetzt. Jeder derhier anwesenden Herren vertritt das preußische Volk(Beifall), und es ist dies in der Verfassung oxpi-ossmvordis ausgesprochen. Daß in den Gefühlen unsrer pol-nischen Landsleute die angedeutete Unterscheidung nichtbesteht, daß sie in ihrem Herzen sich nicht von dempreußischen Volke sondern, das haben sie neuerdings— und in dieser Anspielung hatte der Herr Vorrednerin der Thatsache recht, aber nicht in den Folgerungen,die er darauszog — das haben sie auf den böhmischenSchlachtfeldern bewiesen (Bravo!). Mit der glänzendenTapferkeit, welche die Polen von jeher charakterisierthat, haben sie ihre Hingebung an das preußische Vater-land, ihre Anhänglichkeit an die Krone Preußens be-thätigt, sie haben ihr Blut mit dem unsrigen, mit demihrer deutschredenden Landsleute gemischt. Es ist unsallen bekannt, daß der größere Teil des heldenmütigenfünften Armeekorps aus jenen Gegenden stammt, wodie polnische Negierung ziemlich ungemischt vorherrscht,und gerade diese haben mit ihrem Blute die Ueberzeu-gung besiegelt, daß sie zum preußischen Volke gehören,und daß die Sonderung, welche hier künstlich von Ihnenaufgestellt ist, nicht in dem Herzen Ihrer Kommitten-ten lebt.
Das Amendement v. Lubienski wurde verworfen.