10 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—18,67.
eine Vereinbarung mit der Landesvertretung in den letzten Jahrennicht herbeigeführt werden können ... Ich hege das Vertrauen,daß die jüngsten Ereignisse dazu beitragen werden, dieunerläßliche Verständigung insoweit zu erzielen, daßMeiner Negierung in Bezug auf die ohne Staatshaushaltsgesetz ge-führte Verwaltung die Indemnität, um welche die Landesver-tretung angegangen werden soll, bereitwillig erteilt und damit derKonflikt für alle Zeit um so sicherer zum Abschluß ge-bracht werden wird, als erwartet werden darf, daß die politischeLage des Vaterlandes eine Erweiterung der Grenzen desStaates und die Errichtung eines einheitlichen Bundes-heeres unter Preußens Führung gestatten werde, dessen Lastenvon allen Genossen des Bundes gleichmäßig werden getragen wer-den . . . Möge die Vorsehung ebenso gnadenreich Preußens Zukunftsegnen, wie sie sichtlich die jüngste Vergangenheit segnete. Daswalte Gott!"
In der 4. Sitzung des Herrenhauses am 17, August erschiender Ministerpräsident Graf von Bismarck-Schönhausen und hielrfolgende Rede:
Ich habe die Ehre, dem hohen Hause eine Aller-höchste Botschaft Sr: Majestät mitzuteilen, welche ichvorzulesen mich beehre (Sämtliche Mitglieder erheben sich).
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußenu. s. w. thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Die Regierungen des Königreichs Hannover, des Kur-fürstentums Hessen und des Herzogtums Nassau sowiedie freie Stadt Frankfurt haben sich durch ihre Teil-nahme an dem feindlichen Verhalten des ehemaligenBundestages in offenen Kriegszustand mit Preußen ver-seht. Sie haben sowohl die Neutralität als das vonPreußen unter dem Versprechen der Garantie ihres Ter-ritorialbestandes ihnen wiederholt und noch in letzterStunde angebotene Bündnis abgelehnt, haben an demKriege Oesterreichs mit Preußen thätigen Anteil genom-men und die Entscheidung des Krieges über sich und ihreLänder angerufen.
Diese Entscheidung ist nach .Gottes Ratschluß gegensie ausgefallen. Die politische Notwendigkeit zwingt Uns,ihnen die Regierungsgewalt, deren sie durch daS sieg-