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Apostrophe
Haag; 's IlvrkoAonbo8oIi (Herzogenbusch), d. i. desHerzogs Basch. Englisch heißt z. B. tilg boz'8iiooü, das Buch des Knaben: ich« bozo, die Kna-ben; düs bo)-8' dooüs, die Bücher der Knaben.Den Gen. des Namens LVUIcin schreibt man LVil-kin's, den des Namens LViUcins aber LViUciii8'8.Sehr häufig ist der Gebrauch des A-s in Lust-spielen u. dgl., nm den Wegfall von Vocalcn,Consonauten oder auch ganzen Silben zu bezeich-nen. Bgl. z. B. 'bovs (adove), a'most (almoob).'oi^s (n88ixs), '8tsaä (rnstsack), 'em (büsm), §1'ins (^ivc ms), Iian't (üavo not), I 'ck (I Imä, Iivoiilä). — LI' bedeutet als römischer BornameLlaniuo, bei schottischen Eigennamen aber Lias,Sohn, LI' ?Iiei 80 n (Llaoplterson). — In Hand-schriften steht der A. öfter statt einer r enthalten-den Silbe: mis'a (miosra), auch wol für dieSilbe N8: i§nan' (lAnavus). L.p 08 tröplrn 8 heißtauch das Zeichen 0, welches in lat. Inschriften fürden Vornamen Sasa n. als Abkürzung für dieSilbe von gebraucht wird, des. aber als römischesZahlzeichen vorkommt (II), 500 ;' Il)l), 5000 ;1660, 50 , 000 ; 616, 1000 ; 60166, 10,000 rc.).— Nicht verwechseln darf man mit dem A. denSpiritus lenis n. die Koronis, das Zeichender Krasis, der Verschmelzung zweier Wörter.Die Gestalt dieser Zeichen ist zwar von dem A.nicht verschieden, aber sie stehen inuner über demWorte, der Sp. lenis über dem Anfangsvocal(ex, eit), die Koronis über der Mitte des Wor-tes (r-xstro für tö auto).
'Apostrophe (gr. Abwendung, auch LIstadasls,nvsrsio; Rhet.), Anrede Abwesender als Gegen-wärtiger, lebloser Dinge als lebender, beseelter; inder attischen Gerichtssprache auch Abwendung desRedners vom Richter zudem Beklagten od. Kläger;auch gelegentlich Anrufung einer Gottheit. Apo-strophiren, Einen hart anredcn; auch mit demApostroph versehen.
Apotelcsma (gr., so v. w. Vollendung, end-licher Ansgang), 1) Einfluß der Gestirne n. ihrerConstellation auf das «Schicksal der Menschen. DaherApotelcsmatiker, so v. w. Nativitätssteller;Apotelcsmatische Kunst (Apotclesmatik), sov. w. Astrologie. 2) (Apotelesmata) In derlutherischen Dogmatik im Streite gegen Osianderund Stancarus die Bibclsätze, worin von demMittleramte Christi so die Rede ist, als gingenseine Handlungen nur von einer der beiden Na-turen aus.
Apotbocium, die Sporenfrucht der Flechten.
Apotheke (gr.),1)Niederlage, Magazin. 2) Seitdem 14. Jahrh. Haus für den Handverkauf vonArzneistoffen, oder 3) (Officrn) Gesammtheitvon Mcdicamenten, mit Utensilienbehältnissen zuh r er Aufbewahrung, Zubereitung n. Darreichung.Der Apothekerverkchr erstreckt sich, außer Arznei-istoffen, Arzneizubereitnngen und ausschließlichemGiftvcrkaufe, auch über andere Materialien undchemische Prodncte zu technischen Zwecken, Fär-berei, Malerei :c. Die Apothekerwaaren sind ent-weder einfache (Siinplicieu), die von den Apo-thekern entweder selbst gesammelt, oder in eigenen ^Äpothckergärtcn gezogen, oder von Sammlern,«Gärtnern, zumal ausländischen, ans Drognerie-!Handlungen bezogen werden; oder sclbstbereirete!
— Apotheke.
Präparate. Die Maaren werden entweder imHandverkäufe nach Verlangen, oder auf ärztlicheVorschrift nach Necepten verabreicht. Nach denverschiedenen Zwecken und Bedürfnissen gibt esaußer den ständigen Officinen in Städten nochFeld-A-n, welche nur eine bestimmte Anzahl Me-dicamente gegen Krankheiten im Felde n. Ver-wundungen enthalten; Reise-A-n, ebenso Haus -A-n mit Arzneimitteln für den augenblicklichen Ge-brauch; Homöopathische A-n sind solche, welchesich die homöopathischen Ärzte für ihren Bedarfselbst halten; s. u. Homöopathie. In den A-n sinddie Arzneien nach einer gewissen Ordnung aufge-stellt und werden ans Verlangen in bestimmterForm verabreicht; außerdem besteht das Laborato-rium, eine oder mehrere Materialkammeru, nebstKränterbodcn n. Kellerranm als Aquarium rc.Die Wissenschaft der Zubereitung der Arzneimittelheißt Pharmacie. Von Zeit zu Zeit erfolgt eineAporhek c nrev ision (A-nvisitation), wobei dievorräthigcn Arzneien und der ganze Zustand der-selben durch Sachverständige (Medicinalbeamte) u.einige Magistratspersonen als Zeugen revidirtwerden. Die A-n genießen Privilegien, nach denenihre Zahl an einem Orte bestimmt ist; dagegensind sie mehreren Bestimmungen, zuweilen eigenenApothekerordnungen, welche mit dem Dis-pensatorium in naher Beziehung stehen, unter-worfen. Auch eigene Apothekertaxcu bestehen,wonach die A-n Preise n. Rechnungen zu rcgnlirenhaben. Die erste dieser Taxen führte Kaiser Fried-rich II. 1224 ein; im 16. n. 17. Jahrh. wur-den sie durch Europa allgemein. Steigen undFallen der Einkaufspreise begründen Verschieden-heiten in der Taxe, die daher auch hiernach Ab-änderungen erheischt. Der Gewinn muß bei demApotheker darum größer sein, als bei dem Kauf-mann, weil er sehr viele dem Verderben leichtausgesetzte und selten gebrauchte Arzneien in fri-schem Zustande halten muß u. darum häufig be-deutende Verluste an seinen Borräthen erleidet.Beim sogenannten Handverkauf ohne Reccpt wer-den die Arzneien billiger, unter der Recepttaxeverabreicht. Der Besitzer oder Verwalter einer A.(Apotheker) ist Kaufmann, Gelehrter u. Staats-diener, insofern er unter Controle des Staatessteht. Als Apothekcrlehrlin g muß er inDeutschland beim Eintritt in die Lehre die Be-rechtigung zum einjährigen Frciwilligendicnste Nach-weisen, muß besonders im Fache der 'Naturwissen-schaften, namentlich der Chemie u. Naturgeschichte,umfassende Kenntnisse, zugleich aber die zur Führ-ung des Apothckergeschäftes nöthigen Fähigkeiten er-werben,die er als Apothekergchilfc (Provisor)zu erweitern n. ausznbilden hat. Vor Übernahmeder selbständigen Verwaltung einer A. muß erden Besuch einer Universität während 3 SemesternNachweisen und sich der Apotheker-Staatsprüfung(Apothekerexamen) unterwerfen u. das eidliche Ver-sprechen ablegen, die in den Medicinalordnungenjedes Staates enthaltenen Vorschriften genau zuerfüllen. Vgl. Wcnderoth, Über Apotheker u. Apo-thekerwesen, Gießen 1805; Schmidt, Versuch einergeschichtlichen Übersicht der Apotheken, 3. Abth.,Schlesw. 1822; Derselbe, Historisches Taschen-buch über die Entstehung der Apotheken, Flensb.