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Bd. 1 (1875) A - Arabische Religion
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Analvgium — Analysis (Philosophie).

-Erfahrnngsgegenständen, die als solche zwar nichtzu völliger Gewißheit, wol aber zur Wahrschein-lichkeit fuhren können; in der Medicin ein sehrgewichtiges Mittel der Erkcnntniß, das in un-zähligen Fällen als Wegweiser des Behandelns dient.Die A. des Glaubens (analog ra üäsi) gilt inder protestantischen Dogmatik, nach irriger Er-klärung von Rinn. 12, 6, für die wichtigste Richt-schnur der Bibel-Auslegung, indem behauptetwird, jeder Lehrsatz sei in der Bibel in deutlichenStellen gelehrt, aus diesen ergebe sich die rogmlakiäoi (Glanbensregel), nach deren A. die minderdeutlichen Stellen ansznlegen seien. Der katholi-schen Theologie ist die rvAnka u. analo^ia ückoidie kirchliche Tradition. In der Rechtswissen-schaft kennt man eine A. des Rechtes u. des Ge-setzes. Da der Gesetzgeber unmöglich alle denk-baren Fälle Lei der Gesetzgebung umfassen kann,mithin im concretcn Falle sich Lücken ergebenmüssen, so sucht man diese in der Weise zu er-gänzen, anszufnllen, wie der Gesetzgeber in Con-segnenz seiner übrigen Vorschriften in betreffendemFalle genrthcilt haben würde, n. gelangt hierzu,indem man nach dem Grunde des Gesetzes ent-scheidet. Das Verhältnis; der ans diesem Wegegewonnenen Rechtssätze zu dem wirklich gegebenenGesetze heißt dann die A., u. zwar Rechts- oderGesctzcs-A-, je nachdem bei ihrer Auffindung derGeist des ganzen Rechtssystcms, der ganzen Ge-setzgebung, oder nur einer einzelnen gesetzlichenBestimmung zu Grunde gelegt wird. Währenddie A. überhaupt für das Gemeine deutsche Civil-recht fcststeht, mit Ausnahme der Gesetze, welchean sich schon das Wesen einer Ausnahme von derRegel haben (Privilegien, jnra sin^nkornm), wardihre Anwendung auf Strafgesetze ebenfalls, nurmit der Beschränkung zulässig erachtet, daß die A.nicht nur dem Geiste des Gesetzbuches an sich ent-spreche, sondern namentlich auch dem Sinne dereinzelnen Bestimmung, die eben zur Anwendungkommen soll, d. h. cs ward unter Ausschluß derRechts-A. nur die Gesetzes-A. statnirt. Die neuereZeit hat auch mit dieser Maxime gebrochen. Wiein so vielen Beziehungen, that es zuerst die franz.Revolution, n. zwar derart, daß selbst das ziem-lich drakonische altnapoleonische Strafgesetzbuch von1810 (Oocko penal) den Satz im Art. 4 wieder-holte: „Keine Übertretung, kein Vergehen, keinVerbrechen darf mit Strafen belegt werden, diedas Gesetz nicht verhängt hatte, ehe sie begangenwurden." Wenn auch z. Th. langsam und spät,sind die Strafgesetze der übrigen Völker dem franz.Vorgänge gefolgt. Auch das Deutsche Strafgesetz-buch schließt die A. ganz ans, indem Z 2 bestimmt,daß eine Handlung nur dann mit einer Strafebelegt werden kann, wenn diese Strafe gesetzlichbestimmt war, bevor die Handlung begangen war.In der Math ematik bezeichnet? man früher Pro-portion mit A.

Analoglum (lat., v. Gr. analo^eion), 1) dasLesepult des Ambons. 2) So v. w. Zlartz-rolvAinm.3) Eine über der Grabstätte eines Heiligen errich-tete Kapelle.

Analphabeten, diejenigen Personen, welcheweder schreiben, noch lesen können. Während mandiese Personen früher in Betreff der Form der

Testamentserrichtnng den Blinden gleichgestelltwissen wollte, ist in dieser Beziehung festgestellt, daß,wer nicht schreiben kann, aber in schriftlicher Formtestiren will, diesen seinen letzten Willen dictirenmuß, und dann, da er auch nicht unterschreibenkann, zu den sieben Zeugen noch eine achte Personzngezogcn werden muß, nicht aber als Zeuge, son-dern als Unterschreibender, welcher statt des Te-stirenden in dessen Namen u. auf dessen Begehrenunterzeichnet, u. zwar den Namen desselben unddann den eigenen mit der erklärenden Notiz. DasPreußische Recht läßt A. nur wie Blinde mündlichzu Protokoll testiren, die Unterschrift durch Be-zeugung von zwei glaubwürdigen, im Besitze derEigenschaft gütiger Testamentszengen befindlichenu. weder im Testament bedachten, noch mit demRichter verwandten Männern ersetzen. Schriftlichabzufassende Verträge können A. nur in gericht-licher Form abschließen. Im Übrigen wirb ihreUnterschrift bei Behörden durch ein Handzeichenersetzt n. von dem betreffenden Beamten attestirt.Jndeß ist die Behandlnngswcise in den einzelnenLändern sehr verschieden. Statistische Erhebungenüber die Zahl der A. wurden in der neueren Zeitfast in allen civilisirtcn Ländern vorgenommen, inmanchen Staaten, wie in Italien und Spanien,freilich mit sehr traurigen Ergebnissen.

Annlhseur, so v. w. Zerlegnngsspiegcl; s. u.Polarisation.

Annlysiircn (v. Gr.), 1) auflösen, entwickeln,zerlegen; 2) zu den Anfangsgründen, Grundpriu-cipicn zurücktchren.

Analysis, Analyse (vom griech. auähsis.Auflösung, Zergliederung, Zerlegung). I. Inder Philosophie die Auflösung oder Zerlegungeines Begriffes, Urtheils, Schlusses oder auch einerganzen Gedankcnreihe in ihre einzelnen Bcstand-theile n. Merkmale, im Gegensätze zur Synthese.Diesen elemcntarischen Theil der Logik hat mandaher nach dem Vorgänge des Aristoteles Ana-lytik genannt. Ein Begriff, der durch A. einesanderen neu gewonnen wird, heißt deshalb einanalytischer Begriff. Analytische Erklärungenoder Definitionen sind solche, die einen schon ge-gebenen Begriff in seine Merkmale zerlegen, wäh-rend die synthetischen ihn selbst erst znsammensetzcnoder coustrniren. Analytische Urtheile hei-ßen diejenigen, in welchen das Prädicat ans demBegriffe des Subjects selbst unmittelbar hervor-geht, wie: der Kreis ist rund. Synthetischwerden dagegen die Urtheile genannt, wenn dieVerknüpfung zwischen Snbject und Prädicat erstdurch ein Drittes vermittelt werden muß, z. B.:die Luft ist schwer, weil sie auf das Quecksilberim Barometer drückt. Analytisch e-Methodeder Beweisführung ist diejenige, vermögewelcher man die Thatsachen der Erfahrung zer-gliedert, um die Principien aufzusnchen, von denensie abhängcn (rsxxrosous a prinoipiatis all prin-oipia); die synthetische ist dagegen das umge-kehrte Verfahren (proArossus a prineipiis ack prin-oipiaka). Deshalb heißt die analytische auch dieregressive, die synthetische die progressive Methode;auch wird jene die erfinderische oder heuristische(weil nach ihr das Unbekannte ans dein Bekann-ten gefunden wird), diese die didaktische oder lch