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Aftcrblumon —
Oberflügcl ebenso, aber pergamcntartig, FühlerlOgliedrig, kürzer als der Leib, 2. Glied sehrlang u. dick; die Binsen-A. (L. .s uneorum) 2 mmlang, braun, Kopf u. Rücken rothbraun, Fühler ^in der Mitte weiß, am Ende schwarz; verur-,sacht auf den Binsen (Innen« lamproearxns)knospcnähnliche Auswüchse, nach deren Genuß die;Schafe erkranken.
Afterblumen, die kleinen Klanen des Wild-prcts.
?lfterbnrdc, das noch nicht abgesetzte Kalbeiner Hirschkuh.
Afterünrge, wer nach einem schon vorhande-nen Bürgen für eine Schuld in dem Falle fürletztere einzntrcten verspricht, wenn der Gläubigerdurch elfteren keine Befriedigung erhält.
Afterdolde, s. Trngdolde.
Afterdrohnen (Bienenz.), nicht völlig ausge-bildere Drohnen oder Bienenmännchcn.
Afterfifsur (1?i8snra ani, Schrunde am Aster),kleines, längliches Geschwür, das sich zwischen denstrahlenförmigen Falten derSchleimhaut des Aftershinzieht u. besonders während n. nach dem Stuhl-gänge heftige Schmerzen verursacht, zuweilen mitAfterblutfluß verbunden ist und den Asterschließ-mnskel zu so krampfhafter Zusammenschnürungreizt,daß Aftersperre entsteht, die nur durch Klystiersüberwunden werden kann. Die A entsteht durchheftiges Pressen bei verhärteten Kothmassen undgewaltsamer Überwindung des dadurch entstehen-den Krampfzustandes im Asterschlicßmuskcl, häu-figer bei Frauen, als bei Männern, und ist meistmit Katarrhen des Mastdarmes u. Hämorrhoidenverbunden. Hartleibige Menschen müssen durchzweckmäßige Auswahl der Speisen und täglichenGenuß frischen oder gedämpften Obstes, u. wennnöthig, auch durch tägliches Klystieren mit einemguten Klysopomp für regelmäßige u. beschwerdcn-losc Leibcsöffnung sorgen.
Aftcrgeriinsch des Herzens, im Gegensätzezu den wirklichen Geräuschen, die bei Untersuchungdes- Herzens mit dem Ohre wahrgenommen wer-den. A-c erscheinen bei mancherlei Veränderun-gen der Blutmasse, sowie bei hohen Graden vonErweiterung einzelner Herzhöhlen u. bei manchenHerzfehlern; vgl.: Auskultation.
Afterjurkcn (krnritno intestini rseti), Juckenu. Kitzeln um u. in der Aftermündung mit Ge-fühl von Hitze u. Brennen, von Trockenheit undSprödigkeit der Haut, zuweilen auch mit Aus-schwitzung einer wässerigen, schleimigen u. selbsteiterartigen Feuchtigkeit. Am häufigsten ist dasA. bei Hämorrhoiden, beim Aftcrfluß, bei Krank-heiten der Mastdarmschleimhant, bei Hautaus-schlügen, bei Eingeweidewürmern.
Afterklaucn, bei Rindvieh, Schweinen rc.Auswüchse (Klauen, Schalen) an der äußerenSeite der Hintersüße, über den Hufen; ihrerNatur nach sind es die Rudimente, d. h. die nurin der Anlage gebildeten Theile von Außenzehen.
Aftcrkrystnllc, Krystalle, die ans einer Sub-stanz bestehen, der eigentlich eine andere Formzukommt, z. B. Krystalle aus Qnarzmasse in derForm des Datoliths, der sogenannte Haytorit;s. n. Pseudomorvhosen.
Afterlehn (Nachlehn). Dem Belehnten, Va-
- Astorskorpione.
fallen stand nach Lehnrecht die Bcfngniß zu wei-terer Belehnung (Lnbinksnäatio, Astcrbelehnnng)an einen Snbvasallcn, Afterbelehnten unbestrittenzu, soweit solcher Act dem Lehnherrn nicht nach-theilig war. Der Afterbelelmte war dem Ober-Herrn mitpflichtig.
Aftcrmiethe (Afterpacht, Sublocation, Un-termiether) ist das Rechtsverhältnis; zwischen demMiethcr oder Pächter einer Sache u. Demjenigen,welchem er die micth- oder pachtweise Nutzungdieser Sache überlassen hat. Nach RömischemRechte war die Aftermiethung (was von diesergilt, gilt auch von der Afterverpachtung) in demRechte des Miethers, falls nichts Anderes zwischendiesem u. dem Vermiether verabredet, begriffen.Das Allg. Landrccht entzog dagegen dem Mietherdie Befugnis;, die gemiethete Sache ohne Einwil-ligung des Vermiethers einem Anderen zu über-lassen ; nur bei Pachtungen, welche mehrere Wirth-schaftsrubrikcn oder Vorwerke unter sich begreifen,kann der Pächter einzelne derselben auch ohneausdrücklichen Konsens des Verpächters in Unter-pacht ansthun. Das Französische Recht gab da-gegen dem Miether das Recht, zu untervermiethcnu. sogar seinen Miethvertrag einen; Anderen zucediren, wenn u. soweit ihm diese Befngniß nichtuntersagt worden. Bezüglich der Rechtsverhält-nisse zwischen Vermiether — Miethcr — Unter-miethcr gilt in; Allgemeinen die Regel, daß dieRechte des Vermiethers durch die Untcrvcrmicthungnicht verändert werden können; dagegen ist (z. B.im Allg. Landrccht I. 21, Z 317) der Vermietherbefugt, den Untermiether wegen Beschädigungender Sache direct in Anspruch zu nehmen.
Aftermotte (dalleria Htb.), Schmctterlings-gattung der Zünsler; 4 Taster, obere unter denSchuppen des Kopfschildes versteckt, untere schup-pig; Flügel lang u. schmal; bei Linne zu liüea.Art: Wachsschabe (Wachsmotte, 6. msllionella),aschgrau, Kopf u. Brustschild Heller, innerer Randder Oberflügcl braun punktirt, Hinterer ausge-schnitten; Raupe lebt in den Honigwaben vomHonig, durchbohrt sie, baut aus Fäden mit ihremÜnrath ein Nest, wird wie 0. alveolaria denBienenstöcken schädlich, wenn die angefressenenWachswaben nicht sogleich entfernt werden. DieRaupe der letzteren lebt vom Wachs.
Afterpacht, s. Aftcrmiethe.
Aftcrpfand, das von einem Pfandglänbigerweiter verpfändete Pfand, so daß das A-rechtein Recht an einem anderen Rechte nach den Einen,richtiger vielleicht nach den Anderen (Vangerow rc.)ein Pfandrecht an einem Object, an welchem daserste Pfandrecht haftet, durch dieses letztere nurvermittelt.
Afterraupen sind die ranpenähnlichen Larvender Blattwespen; von den eigentlichen Raupendurch ihre größere Anzahl von Fußpaaren (hiermeist 9 bis 11, dort 3) u, die beiden Pnnktaugendes hornigen Kopfes unterschieden.
Afterskorpione (?8encko8oorpionic1sa), Thier-gruppe, welche sich den echten Skorpionen an-schließt; Obertheil des Körpers hat 3 Abschnitte,der vordere, viel breitere ist das Bruststück; diePalpen sehr groß, fußförmig n. endigen entweder;in eine 2fingerige Schecre, oder in einen blasen-