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Afghanistan (
in den Händen eines Emir, der seinen Sitz in^Kabul hat. Die fortdauernden inneren Unruhendes Landes u. die dadurch bedingten Verändertun gen machen es unmöglich, zu beurtheilen, wieweit diese alte Eintheilung in Stämme u. Fa-milien noch in der Gegenwart Geltung hat, undgenau zu bestimmen, in welchen Grenzen u. mitwelchen Mitteln sich die Gewalt des Emirs be-wegt. Die Gesetzgebung besteht in einem natio-nalen Gewohnheitsrechte (Pashtaneh Walli) unddem allgemeinen Gesetze des Koran. Die Rechts-„pslege besorgt der Kadi; an der Aburtheilungvon Verbrechern nimmt neben dem Khan auchnoch zuweilen der Rath des Stammes theil;Willkür ist häufig, Selbsthilfe, obschon verboten,noch sehr gebräuchlich. In den Städten liegtdem militärischen Befehlshaber (Sirdnr) zugleichdie Handhabung der Ordnung und Ausführungder Richterjprüche ob. Zum Zwecke der Steuer-erhebung ist das Land in Bezirke eingetheilt,denen ein Hakim vorsteht; die Haupteinnahmenbilden Grund- u. Kopfsteuern, Zölle u. willkür-lich aufgelegte Geldbußen und Abgaben. DasHeer kann bei dem unruhigen Sinne des Volkesdurch Aufgebot der waffenfähigen Männer undLchnsfolge der einzelnen Stämme auf eine be-deutende Stärke gebracht werden; für gewöhnlichbilden es besoldete Truppen des Herrschers. DieBewaffnung bestand aus Lanzen, Schwertern,Äxten u. langen Flinten, welche mit großer Si-cherheit gebraucht wurden. In der letzten Zeithat man angcfangen, es nach europäischer Artoinzutheilen und zu schulen, ohne daß genauereNachrichten über die Stärke, Bewaffnung u. dieArt der Disciplin vorliegen. In religiöser Hin-sicht sind die Afghanen, Tadschik und AimakSunniten, die Kisilbaschi und Hazara Schiiten,was zu manchen Ausbrüchen von religiösem Fa-natismus gegen einander geführt hat. DenHindki, Juden u. den zerstreuten Bckenncrn an-derer Bekenntnisse ist die Ausübung dieser nichtverwehrt. Auch dem mystisch-pantheistischen So-fismus fehlt cs nicht an Anhängern. Der Schul-unterricht ist, wie überall bei den Mohammeda-nern, mit der Moschee verbunden n. erhebt sichkaum über das Lesen des Koran; auf die Geist-lichen erstreckt sich nicht einmal die geringe Wissen-schaft der Afghanen, die sich nicht über die arab.-islamitischen Vorbilder, Mediein, Theologie, da-neben auch Magie u. Alchemie, erhoben hat. Einstarker Aberglaube durchdringt die Anschauungendes ganzen Volkes. Die Beschäftigung der Af-ghanen beschränkt sich auf Viehzucht, vorzüglichim W. (auch die hauptsächliche Nahrungsquelleder Aimak u. Hazara), u. Ackerbau, besondersbei den östlichen Stämmen; daneben ist die Jagdnicht unbekannt. Der Handel ruht in den Hän-den der Tadschik, Hindu, Armenier u. Araber;die Industrie steht noch auf einer sehr niedrigenStuse. In den Städten gibt es Silber- n. Gold-arbeiter, Juweliere, Drahtzieher, Sicgelstecher,Seidenspinner, Knopfmacher, Buchbinder, Papier-händler, Weber. Eisen- u. Stahlwaarcu, Messeru. Flinten werden sabricirt, allerdings in un-vollkommener Weise; außerdem Lederwaaren,Sattelzeug, Seidenstoffe, Baumwollenzeuge, in
^Kandahar und Kabul auch Shawls aus feinerWolle. Der Ackerbau bringt in den wärmeren^ Gegenden reichen Ertrag. Der Boden wird durchBewässerung befruchtet, entweder aus fließendenGewässern, oder durch Wasserräder, oder durchunterirdische Leitungen. Eigcnthümlich gebauteWasser-, Wind- u. Handmühlen liefern das Mehl.Das Besitzthum an Grund u. Boden ist oft sehrklein, da es nachmohammedanischcmRechte gleich-mäßig unter alle Söhne bei der Erbschaft ver-theilt wird; doch findet sich auch größerer Grund-besitz, der gegen einen Theil des Ertrages odergegen Pachtgeld zur Bewirthschaftung Anderenübergeben ist. Das Recht des Besitzes beruhtauf ursprünglicher Theilung im Stamme u. derFamilie, oder Schenkung des Landcsfürstcn. Ur-alte Handelsstraßen durchziehen das Land u. ver-mitteln durch die Pässe im O. u. N. (s. oben)den Verkehr zwischen OJndien einerseits u. Ccn-tralasicn anderseits; westlich führt eine Straßedurch das Hazara-Gebirge die Maaren nachJspahan u. weiter. Der Handel, der durch großeKarawanenzüge betrieben wird, deren Führungmeist bei den aus Indien kommenden Lohaniruht, beschäftigt eine große Anzahl Menschen; wieer sich in der Zukunft entwickeln wird, ist bei derUnruhe der politischen Verhältnisse zweifelhaft.Ebenso wenig wie in Folge der fortwährendenkriegerischen Unruhen die politischen Grenzen vonA. genau zu bestimmen sind, ist es möglich, vonder inneren Eintheilung ein festes Bild zu ge-winnen. Die Natur scheidet das Land in abge-schlossene Gebiete, deren Bevölkerung sowol, wieHerrschaft im Laufe der Geschichte wiederholt demWechsel unterworfen gewesen ist. Die erwähncns-wcrthesten dieser Gebiete sind: a) im W. Heratmit gleichnamiger Hauptstadt am Heri-Rud, durchwelche die große Königsstraße von Persien nachKabul u. Indien führt. Ein großer Theil derProvinz ist wüst oder unbebaut; nur in derUmgebung der Städte u. im Thal des Flussesfindet sich die üppige Fruchtbarkeit und. reicheCultur, die, schon vor Jahrhunderten poetischgepriesen, noch jetzt die Bewunderung erregt.Herat ist seit Jahrh. ein Streitpunkt zwischenPersien u. A. gewesen u. in den letzten Jahrenwiederholt durch Bürgerkriege verheert worden;die Stadt Herat, mit ungef. 45,000 Ew., Haupt-stadt des alten Khorassan, einst ein bedeutendererHandelsplatz, als jetzt, trägt noch die Spurenfrüheren Glanzes. Nördl. von Herat liegt dasrauhe Gebiet der Hazara; südl. b) die ProvinzSedschestan, beinahe vollständig Sandwüste, jetztvon Persien zum Theil annectirt, bewohnt vonTadschiks, unter einem Khan, mit loser Verbin-dung zur jeweiligen Regierung; HauptstadtDuschak (Dschellalabad) am Hanum-See, nnt an-sehnlichen Ruinen. Im NO. liegt o) die Prov.Kabulistan, eins der schönsten u. fruchtbarstenLänder der Erde, gebirgig u. wasserreich; durchdie verschiedenen klimatischen Einflüsse der Sitzder mannigfachsten Vegetation und Landcultur;Hauptstadt Kabul, zugleich Sitz des Emirs, amgleich». Fluß, 60,000 Ew., ein wichtiger Han-delsplatz. üstl. am Kabul Dschellalabad, 10,000Ew., inmitten prachtvoller Umgebung. Über sie