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Bd. 1 (1875) A - Arabische Religion
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Admiral — Admiralitäts-Insel.

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chcnde A-sflagge, u. es wird alsdann zwischendem A-schiff u. den übrigen Flaggschiffen derFlotte unterschieden; s. Flagge, Flotte, Commando-zeichen.

Admiral, 1) (980-Vogcl, Mars, Atalanta,Nnmmervogel, Vsnsssa L.ta1anta 7-.), Tagfalteraus dem Geschlechts der Eckflügelfalter, spannt ca.SO min, schwarz, weiß gefleckt mit Pnrpnrbinde;auf der unteren, bräunlich-bunten Flügelseite stehteine der Ziffer 980 ähnliche Zeichnung; Raupedornig, bunt mit gelben Seitenstreifen, auf Nesseln;der Schmetterling fliegt in den Sommermonaten.8) Eine Art Kegelschnecke (6onus ackmiraUo 7,.),hell-ledcrgclb mit feiner Netzzeichnung u. breitendunkelbraunen, weiß gefleckten Querbinden.

Admiralität, die in den verschiedenen See-staatcn mit verschiedenen Befugnissen ausgestattete,zuweilen Marine-Ministerium, auch Naval-Dc-partenient genannte Behörde, welcher danach ent-weder die Leitung u. Verwaltung aller, oder nurder die Kriegsmarine des Landes betreffendenAngelegenheiten des Seewesens obliegt. Deutsch-land, England u. Spanien haben cine A.; Frank-reich, Rußland, Italien dagegen ein Marine-Ministerium u. endlich Holland das Departementvan Marine, wie Amerika das Naval-Departe-ment. In Österreich werden die Angelegenheitender Kriegsflotte von einer Marine-Sectivn desKriegsministeriums bearbeitet. In Italien, Ruß-land u. Frankreich ist dem Marine-Ministeriumtheilweise das ganze Gebiet des Seewesens unter-stellt, während sich der Wirkungskreis der deut-schen u. englischen A., sowie des amerikanischenNaval-Departements auf die Angelegenheiten derbetreffenden Kriegsflotten beschrankt. Die Orga-nisation dieser Central-Marine-Bchördcn ist nachihrem bezüglichenWirknngskreise n. der Entwickel-ungsgeschichte der einzelnen Staaten zwar ver-schieden, umfaßt aber überall ähnlich die Ver-waltungszweige der deutschen A., die mit einemChef der A. an der Spitze in folgende Unter-abtheilungen getheilt ist: Das Ministerial-Burean,in welchem neben der Erfüllung einiger anderenAufgaben die Vereinigung der verschiedenen Ge-schäftszweige stattfindet; die militärische Abtheil-ung für Bewegungen u. Operationen der Flotte,Ausbildung der Mannschaften, die Angelegen-heiten des Personals der Flotte, das Ersatz-,Invaliden- u. Unterrichtswescn u. die Mediciual-u. Lazareth-Angelegenheiten; die technische Ab-theilung für Ausrüstung, Werft-Verwaltung,Schiffsbau, Maschinenbau, Artillerie, Waffcnwesenu. Hafenbefestigung, das Torpedowesen; ferner5 besondere Decernate für Etats- und Kassen-Angelegenhcitcn, Garnison-Verwaltung re., Ju-stiziariats-Angelegenheiten, Bauwesen u. für Rech-nungs-Revision; endlich das HydrographischeBureau für Vermessungen, Lootsen-, Leuchtfeuer-u. Betonnungswesen, Kartographie, Magnetis-mus, maritime Meteorologie, Öccanographie u.nautische Instrumente. — In England ist dasfrühere Amt des I^orck HiZIr Lckmiral bereitsseit langer Zeit, mit einer kurzen Unterbrechung1827, auf eine Commission, Oommismonsrs korexsontinA tlis oktios ok I-orck UiAki Admiral oktds nniteck Lümckom ok Orsat Lrltaiu auä Ire-

llanck, übertragen worden. Dieses mit der Ver-waltung der Kriegsflotte betraute u. gewöhnlich^die Lorcks Lounnissionsrs ok tüs ^ckiniralitz--genannte Collegium besteht augenblicklich aus 5sogenannten Lords, deren Ernennung aber nicht! durch den Adel bedingt ist: dem 1. Lord, welcherden Vorsitz führt, einen Sitz im Cabinet hat n. die- General-Controle, die politischen u. finanziellenFragen, sowie die Anstellung der höheren Offiziereu. der Beamten besorgt, u. den 4 funior läoräs, vonwelchen 3 naval Lords (Admirale) u. der letzte der6ivil-l,ord ist. Die snnior Lords theilen sich indie übrigen, oben bei der deutschen A. aufgezähl-tcn Geschäfte einer Marine-Verwaltung, welchein der englischen A. in 9 Departements n. einer-besonderen Abtheilung für die Marine-Infanteriebearbeitet werden. Die beiden aus früherer Zeitzur Gerichtsbarkeit der A. gehörenden hohenGerichtshöfe der A. von England und Irland(Hig-li Oonrts ok^dmiralitz- ok Ln»Iand and okIroland) gehören zu den unter dem Lord kligbvliaiioollor stehenden Special-Gerichten Englands,und ist die mit diesen verbundene Würde einesVicc-Admirals der Küste von Groß-Britannicn, so-wie eines Vice-Admirals von Irland unabhängigvon der militärischen Rangbezeichnung. InNAmerika wird von dem Naval-Departement,an dessen Spitze der Loorekarz- ok tilg uavx steht,gleichfalls nur die Leitung u. Verwaltung derKricgsflotte ausgcübt. Das Naval-Departementwird in 9 Bureaux eingetheilt, welche in ähn-licher Weise wie oben die verschiedenen Zweigebearbeiten. Der italienische Marine-Minister er-streckt dagegen feinen Wirkungskreis, außer aufdie in den bisher genannten Staaten geübte Ver-waltung der Kriegsflotte, ebenso auf die übrigenGebiete des Seewesens, die gesammte Handels-schifffahrts-Gesetzgebung, das Lootsen-, Beleucht-ung?- u. Betonnungswefen an den Küsten, dieFischerei-Gesetzgebung u. Seeschifffahrts-Polizei,maritime Strafgesetzgebung und Gerichtsbarkeit,das Invaliden- u. Schulwesen der seemännischenBevölkerung n. das Strandungswescn. Den glei-chen Wirkungskreis hat der französische Ministerder Marine u. der Colonicn, mit der Ausnahme,daß sich seine Thätigkcit bezüglich des Beleucht-ungs- und Barkenwcsens der französischen Küsteauf eine Betheiligung an den von dem franzö-sischen Handels-Ministerium ansznführenden Ar-beiten beschränkt (f. Seewesen), dagegen die ganzeCivil- und Militärverwaltung der überseeischenColonicn Frankreichs von dem Marine-Ministe-rium ausgeübt wird. Ähnlich wie in den letzt-genannten beiden Staaten dehnt sich die Thätrg-keit des russischen Marine-Ministeriums auf fastalle Zweige des Seewesens u. die des holländi-schen Departements van Marine wenigstens aufdas Lootsen-, Bctonnnngs- und Beleuchtungs-wesen aus.

Admiralitäts-Insel, 1) Insel ander NW-Seite des Alaska Territory (NAmerika), durchden Croßsund vom Festlande geschieden. 3) Insel-gruppe im N. von Neu-Guinea, 1616 von Schon-ten entdeckt u. 1767 von Carteret wieder aufge-funden; sie besteht aus einer größeren u. über20 kleineren Inseln; die größte Admiralität»-