Adiaphora — Ädilicische Klagen.
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Men, mit noch mehr gethciltcn Blattern u. klei-nen Abschnitten. Die schönste Art und Zierdealler Farnhäuser ist -1. bUez-suss TITooi-e. An-dere Arten haben fußförmig gctheilte Blättermit fiedcrjchnittigen Abschnitten; hierher gehören:
pseiaium 1-., üispiciulum §rv., .4. alkius1^. u. andere meist in den Tropen verbreiteteArten, doch kommt poäatum auch in Nord-Amerika vor.
Adiaphora (v. Gr, gleichgiltige Dinge). DieFrage, ob es Dinge gebe, die für das Gefühloder für das Urtheil u. den Willen gleichgiltigsind, wurde von den Epikuräcrn verneint, vonden Stoikern bejaht, und der Begriff von diesenauf Alles ausgedehnt, was weder Tugend unddarum ein Gut, noch sittlich schlecht u. deshalbein Übel sei, also Gesundheit, Schönheit, Reich-thum, wie Krankheit, Armuth rc., doch so, daßunter den A. wieder wünschenswerthe, verwerf-liche u. schlechthin gleichgiltigc Dinge unterschie-den wurden. Streng christliche, aber auch con-sequent philosophische Sittcnlehrer, wie Fichte u.Schleicrmacher, haben A. im Gebiete des Sitt-lichen niemals gelten lassen, u. in der That kannkeine Handlung, welche unter das moralischeUrtheil fällt, ein Adiaphoron sein.
Adiaphoristischer Streit, in der protestan-tischen Kirche Sachsens der seit 1549 geführteStreit, ob Cultus u. Ceremonicu unwesentlicheDinge (Adiaphora) seien. Die Veranlassunglag in dem 1548 ausgestellten Leipziger Interim,wonach bis zu einem völligen Vergleich auf dervom Papste versprochenen KirchcnvcrsammlungCultus u. Ceremonicu für unwesentliche Dingeangesehen, Hochaltäre, Lichter, Bilder, Chorhem-den, Meßgewänder, lateinische Gesänge, Horen,Vesper rc. auch in der protestantischen Kirchezugelassen werden sollten. Die dieser MeinungMelanchthons beitrcteuden Leipziger u. Witten-berger Theologen Bugenhagen, Ziegler, Majorwurden daher Adiaphoristen genannt. Dagegenerklärten sich aber die herzoglich sächs. TheologenGallus, Joh. Wigand, Amsdorf, Westphal rc.,besonders auch weil der gefangene KurfürstJohann Friedrich seine Freiheit durch Annahmedes Interims nicht erkaufen wollte; u. fanatischeKämpfer, wie Flacius, der von Wittenberg nachMagdeburg ging und eine Menge Flugschriftengegen Moritz und Melanchthon veröffentlichte,nannten diese Nachgiebigkeit Vcrrath an der Lu-therischen Kirche. Der Streit wurde bis 1586mit großer Heftigkeit geführt. In neuer Gestaltlebte er durch Spener u. die Pietisten wiederauf. Als Jener alle weltlichen Ergötzungen undVergnügungen, Tanz, Spiel, Theater, Mode rc.,zwar nicht geradezu für sündlich, aber einemChristen gefährlich erklärte, während seine ortho-doxen Gegner darin Adiaphora sahen, verursach-ten die Spenerianer durch Übertreibung viel un-nützen Streit.
ü äio (lat.), von dem Tage an.
Adige (spr. Ädedsche), so v. w. Etsch.
Adigctto (gspr. dsch), schiffbarer Kanal in deritalienischen Provinz Rovigo, welcher die Etschu. den Po durch mehrere Kanäle verbindet.
Adih, Längenmaß in Madras, — 26,s» om.
Ädilen (.teäiles, röm. Alt.), 1) in Rom obrig-keitliche Personen, zuerst 493 v. Chr. als Ge-hilfen der Volkstribunen aus der Plebs gewählt(^säiles plsbis). Sie hatten die Aufsicht überden Tempel (keckes) der Ceres mit dein Archivder Plebs, davon vielleicht ihr Name stammt;sie besorgten aber auch die städtische Polizei,verhafteten auf Befehl der Tribunen Üngchorsame,vollstreckten, seit sie 484 Strafrecht erhaltenhatten, die Exccntion an Bernrtheilten, ordnetendie Feier der plebejischen Spiele (lucii plobsji),später auch der lullt oersalos, u. führten Auf-träge der Consuln aus. 366 v. Chr. wurdenihnen 2 Ä. aus den Patriciern (^.ellilss ourulss)beigeordnet, die als Auszeichnung die 1?o§a pras-bsxta u. die 8sllu eurulis erhielten, übrigens baldauch aus den Plebejern genommen wurden. Siebesorgten die lullt ronmni u. msgalonsos (letzteregab Cäsar den ^sll. plvbis), faßten die ädilicischenPolizeiedicte ab u. verwalteten die Jurisdictionu. Polizei in Marktsachcn. Mit der Zeit kamenbeide Ämter (beide sind roaZtstratus mtuaree)einander näher, und ihr Geschäftskrcis umfaßtenun: Fürsorge für die Erhaltung der öffentlichenBauten, für die Straßcupolizei, die Gcsundheits-,Gräber- u. Sittenpolizei (Aufsicht über öffentlicheBäder u. Wirthshüuser, feile Dirnen, Wucherer,Luxus rc.), die Marktpolizci (besonders Sorgefür ausreichende Menge und Güte der Lebens-mittel, für richtiges Maß u. Gewicht), Schutz derStaatsfiuanzen n. besonders die Aufführung deröffentlichen Spiele, durch deren Glanz sie sichpopulär machten und dem Volke zu künftigenEhrcnstelleu empfahlen, aber freilich oft auchihr ganzes Vermögen verschwendeten. Sie ordne-ten die Spiele, wählten dieStückesürsTheater aus,Ziehen Statuen u. a. Schmuck der Feste vonFreunden, wendeten aber oft auch selbst die größ-ten Kosten daran, da das Volk die freigebigenÄ. begünstigte. Ihr gesetzliches Alter war das37. Jahr. Cäsar fügte noch 2 plebejische ,-lsllttssLüreulse 44 v. Chr. für die Aufsicht über dasGetreidewesen u. die luüi osrealss hinzu; indemaber Augustus die ädilicische Jurisdiction wahr-scheinlich den Prätoren, das Gctreidewcscn dempraoksetns aunonas u. die Aufsicht über die öffent-lichen Bauten besonderen Behörden übertrug,schwächte er das Ansehen der Ä. sehr. Sie be-standen bis ca. 230 n. Chr. 2 ) .ä.sllilos inuntet-Magistratspersonen in den latinischenzg ! Städten, NÜinicipicn und Colvuien in Italien,welche gleichen Geschäftskreis mit denen in Rom! hatten, dabei oft zugleich auch die Jurisdiction!(.4sclilss juri lltcunllo) besorgten und bisweilen!auch die Censur übernahmen tVellilss ciuiugueu-nalss). Die Würde und das Amt der Ä. hießÄdilität.
i Ädilicische Klagen (^ettoiws aolliltetas), dieKlagen, welche ihre .Entstehung dem Edictum(s. d.) der römischen Ädilen verdankten. Heutzu-tage sind theilweise noch praktisch: u.) die ^orioIrollütbitorta, Waudclklage, mittel-) deren derKäufer wegen solcher Mängel einer gekauftenSache, die nicht sofort offen ersichtlich sind, 6Monate lang nach Abschluß des Handels dessen!Wiedcraufhcbung verlangen kann; b) die