Abdanken
Abd-cl-Kader.
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mit coucentrirter Schwefelsäure zum Theil ge-fülltes Gefäß, fetzt diefes auf eine ebeue Scheibe(von Holz oder Glas) u. bedeckt das Ganzemit einer Glasglocke, deren (am besten abge-schliffcner) Rand niit Talg bestrichen ist (Exsicca-tor). Noch leichter erfolgt das A., wenn manzugleich den luftleeren (luftvcrdünutcn) Ranmanwendet, weil mit der Abnahme des Luftdruckesauch der Siedepunkt der Flüssigkeiten sinkt u.weil die Verdunstung stets in der Nähe desSiedepunktes am leichtesten und raschesten statt-fiudct. Das A. im Vacuum ist bei solchen Sub-stanzen unerläßlich, welche durch Einwirkung derLuft oder erhöhter Temperatur eine chemischeVeränderung erfahren. Im Großen verwendetman hierzu, besonders in der Zuckersiederei, diesogen. Vacuumpfaunen, luftdicht verschließ-bare, durch Dampf heizbare Pfannen mit Con-densator für den sich bildenden Dampf, in wel-chen die Lust durch Luftpumpen verdünnt wird.
Abdankcn (lat. abctioars), den Abschied for-dern, sein Amt freiwillig niedcrlcgen, kann derStaatsdiencr in jedem Augenblick, jedoch vor-behaltlich der zuvorigen Erledigung der ihmobliegenden Pflichten (z. B. der Kassenbcamteerst nach Rechnungslegung). Die erbetene Ent-lassung aus dem Amte darf unter dieser Vor-aussetzung nicht verweigert werden, indcß erstdurch diese wird der Beamte seines Dienstesentbunden. Es gibt aber auch Ämter, zu derenÜbernahme Jemand verpflichtet war und vonwelchen er deshalb nicht anders als aus be-stimmten gesetzlich anerkannten Gründen zurück-treteu kann (z. B. Ehrenämter in der Gemeinde-verwaltung). — Tie Abdankung (lat. Abdika-tion) von Regenten, das Niedcrlcgen der Regier-ung, kann ebenfalls freiwillig, oder durch Auf-ruhr und andere Verhältnisse erzwungen sein.Kaiser Diocletian, Karl V., König Philipp V.von Spanien, Kaiser Ferdinand von Österreich,König Ludwig l. von Bayern haben z. B. ab-gedankt. Nach heutigem Staatsrccht kaun einRegent nur zu Gunsten seines Thronfolgers ab-danken, da die Thronfolge rechtlich geordnet u. jederwillkürlichen oder einseitigen Abänderung ent-zogen ist. Im Augenblick der Niederlegung derKrone wird der abdankcnde Fürst Unterthan dosneuen Besitzers derselben. — A. hieß auch u. heißtda und dort noch die Dankrede des Geistlichenoder Lehrers für Geleite bei einer Leichenfeier.
St. Abdas, Bischof von Susa, veranlaßte414 durch Zerstörung eines persischen Feuer-tcmpels, wobei er den Mürtyrertod erlitt, die2. Christeuversolgung in Persien.
Abdecker!, das Entfernen, Abziehen oder Ab-nehmer! des Felles von den crcpirtcn, eingegan-genen Thieren.
Abdecker (Fallmeistcr, Fcldmcister, Frei-knccht, Kafiller, Schinder, Wasenmeistcr), Per-sonen, welche sich gewerbsmäßig in einem be-stimmten Bezirke mit dem F-ortschasfeu, Abledern,Abdecker!, Verscharren und Berwerthcn der cre-pirtcn u. gefallenen Thicre beschäftigen. Frühergehörten die Abdeckereien theils den Gemeinden,(Heils den früher sehr bevorzugten Rittergütern,in neuerer Zeit größtentheils den A-n selbst.
Die A. hatten ein Recht auf Überlassung allerin ihrem Bezirk gefallenen Thiere, jedoch wardieses in den verschiedenen Gegenden verschiedenausgedehnt; während in einigen Gegenden derA. dem Besitzer eine, wenn auch geringe, Ent-schädigung für die Überlassung des Cadavers zugeben verpflichtet war, bestand in anderen Ge-genden für den Besitzer keine Berechtigung, irgendwelchen Theil des gefallenen Thicres sich anzu-eignen; er durfte oft nicht einmal die Schwänz-elnd Mähnenhaare abschneiden oder selbst dieHufeisen der Pferde abreißcn; oft wurde sogarden A-n für die Abholung der erepirten Thiereein festgesetzter Lohn gegeben. Dadurch, daß dissämmtlichcu Theile der gefallenen Thiere gut ver-werthet werden konnten, wie z. B. Haut, Knochen,Sehnen, Fett, Fleisch, in den Gerbereien, Knochen-mühlen, Leimsiedereien n. s. w., auch durch dasMästen namentlich ber Schweine, wurde das Ge-werbe der A. ein recht einträgliches, vorzüglichin der Nähe größerer Städte, wo viele einge-gangene Thiere ihnen zuficlen. In einzelnenGegenden, namentlich in Städten, ist den A-nauch die Beaufsichtigung über die Hunde übertragen;sie haben herrenlos oder auch ohne Stcuermarkeoder Maulkorb (wie z. B. in Berlin) hcrumlausende,auch kranke und tolle Hunde einzufangen, event.zu tödten. Der Scharfrichter läßt, wenn eretwa zugleich die Abdcckercigerechtsame besitzt,diese nur von Knechten ausübeu; dagegen müssendie A., wenn Jener nicht da ist, das Henkeramtmit versehen. In Preußen sind die auf dem Ab-dcckereigewcrbe beruhenden Berechtigungen durchdas Gesetz vom l7. Dec. 1872 aufgehoben,beziehungsweise für ablösbar erklärt. — Nackdem alten deutschen Rechte waren die A. nickehrlos, also vor Gericht zeugenfähig, aber anrüchig, u. deshalb vom Eintritt in die Zünfte,den Militärdienst u. Ehrenämter ausgeschlossen;ihre Kinder nur dann, wenn sic dasselbe Gewerbeergriffen; dieser Makel ist jetzt in den meistenStaaten beseitigt.
Abdeichen, abdämmen, tiefgelcgcne Län-dereien vor Überschwemmungen durch Dämme(Deiche) schützen.
Abd-cl-Kader (eigentlich Sidi el-,7iadschiA. - e. - K. UledMahiddin), geb. 1807 bei Mas-kara, stammt aus einer Priestcrfam., als Sohn desSidi el-Mahiddin u. der Zora, n. wurde zumMarabut (Priester) erzogen. Die außerordentlicheBegabung des jungen Mannes, seine kriegerischenEigenschaften, der Ruf der Heiligkeit erregtendas Mißtrauen des Dcy von Algier, der ihmnun nach dem Leben trachtete. Dies bewog sei-nen Vater zur Auswanderung nach Ägypten,wo A. in Kairo sich mit curop. Wissenschaftenbekannt machte. Durch eine Pilgerreise nachMekka, die ihm den Beinamen cl-Hadschi (derPilger) einbrachte, befestigte er unter seinenLandsleuten sein Ansehen, das er fernerhin inso hohem Grade besaß. Nach der Eroberung! Algiers durch die Franzosen wählten die Araber-stämme im Gebiete von Oran N-s Vater zu ihremFeldhcrru, der jedoch diese Würde bald seinemSohne übertrug. Nach wechselndem Kricgsglückvom Mai 1832 bis Januar 1834, während er