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Bd. 1 (1875) A - Arabische Religion
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Aoroa».

vom Muschelkalk bis ins Tertiär-Gebiet liefern vor-treffliches Baumaterial, das ins Ausland versandtwird. Der Keuper-Dolomit in den Schambelcnu. bei Schinznach wird für Fayence verwendet.Ccmcntkalk hat A. so viel, daß man ganz EuropaJahrhunderte lang versorgen könnte, wenn dasnöthige Brennmaterial vorhanden wäre. Berühmtist das Land wegen seiner Jurapctrefacten, welchedurch Reichhaltigkeit der Arten und Individuensich auszeichncn. Die Bankgesellfchaft von Aarauhat ein großes Capital zur Entdeckung von Stein-kohlen ausgeworfen. An Salz producircn dieSalinen v. Rhcinfelden, Rybnrg u. Kaifcraugstjährlich 390,000 Ctr.: sie arbeiten mit dem Basel-landschastlerischen Schwcizerhall solidarisch. Mi-neralquellen sind die Thermen (Schwefelquellen)von Baden (3840" 11.) u. Schinznach (25 " U.),welche als Bäder außerordentlich stark besuchtwerden; Birmcnsdorf (starkes Bitterwasser) u.Wildcgg (Jodnatrinm) versenden ihre Wasserauswärts. In fruchtbaren u. günstigen Jahrenkann der Kant, seinen Getrcidebedarf producircn;über ein Drittel des Flächeninhaltes von 390,000Jnchart dienen als Ackerland. Obst bildet einenbedeutenden Culturartikel. Wein wird nur im Bez.Zofingcn nicht gebaut; jährlicher Productionswerthnach amtlichen Berichten durchschnittlich 2As Mill.Fcs. Tie Weinbau-Gesellschaft des Aarthaleswirkt rastlos für Veredelung; die besten rothenSorten wachsen um Baden, Wettingen, Lcnzbnrgund Mägden. In der Viehzucht dominircn dieBerner u. Schwyzer Racc; die Schafzucht ist inHebung begriffen. In der Industrie steht dieBaumwollen-Spinnerei n..-Weberei bei Baden,Turgi, Windisch n. ini Unter-A. mit 410,434 Spin-deln (1870) obenan u. nimmt in dieser Hinsichtden zweiten Rang unter den schweizer Kantonen ein.Bleichen und Färbereien aus Garn u. Stück fürBaumwollen- u. Halbwollwaaren halten Schritt.Die frühere Stroh-Industrie, die zeitweise 25,000Menschen beschäftigte, ist gegenwärtig größtcn-thcils in die Baumwoll-Litzen-Jndustrie (Kopf-putzartikcl) übergcgangcn. Hauptort dafür istWohlen. Die Seidcnband-Wcbereien nehmen fort-während an Ausdehnung zu n. beschäftigen mehreretausend Hände. Die früher renommirten Messer-schmieden sind größtenthcils eingcgangen; mehrerederselben verwandelten sich schon vor einigenDccennien in Reißzeug-Fabriken, welche weitenRuf haben. Viele berühmte Männer sind demGebiete des Kant, entsprossen od. verbrachten hierden thatcnrcichstcn Thcil ihres Lebens; von Erstercnder Geograph I. R. Mcpcr, der Philosoph Zim-mcrmann, der helvetische Minister A. Rcngger, derNaturforscher I. R. Rcngger, der Historiker E.Münch, der Kupferstecher Amsler, der National-n. Reg.-Rath Keller; von Letzteren der PädagogH. Pestalozzi n. der Schriftsteller H. Zschokke.Die Staatsversassung des Kantons vom 22. Febr.1862 (mit Abänderungen von 1863, 69 u. 70) isteine der freisinnigsten der Schweiz. Nächst den all-gemeinen Grundrechten, welche schon die schweizerBundesverf. ;s. Schweiz) vorschreibt, übt das Vollvon A. in der Gesammtheit seiner, stimmfähigenBürger die Sonvcränctät aus, durch das Recht,die gestimmte od. thcilweise Revision der Staats-

Vers., sowie den Erlaß neuer oder die Abän-derung bestehender Gesetze verlangen zu dürfen,ebenso durch die Annahme od. Verwerfung neuerVcrfassungsvorschläge, durch die Genehmigungaller vom Großen Rath erlassenen Gesetze, Staats-Verträge u. Concordate, durch die Annahme od.Verwerfung eines 4jährigen Staatsbudgets u. an-derer zum Referendum gehörender Punkte, sowiedurch die Wahl n. Abberufung der gesetzgebendenBehörde. Öffentliche Bcamtungcn dürfen nicht ansLebenszeit ertheilt werden; eine solche zu erlan-gen, muß man stimmberechtigt, 24 I. alt u. nichtgeistlichen Standes sein. Alle Behörden werden ans4 Jahre ernannt. Jeder Beamte ist für seineAmtshandlung persönlich verantwortlich u. haftetfür den Schaden, den er in amtlichen Verrichtungendurch sein Verschulden Jemandem zuftigt. Jeder-mann hat das Recht, Wünsche, Gesuche u. Be-schwerden bei allen öffentlichen Behörden vorzu-bringen. Censnr darf nie cingeführt werden, dieBürger haben volle Freiheit in der Bildung vonVereinen. Das Grundeigenthnm soll mit keinernicht losküuflichcn Last belegt werden. Grundzinsen,Zehnten und sogen. Dorfgerechtigkeiten sind los-käuflich, ebenso wie Mann-, Weiber- u. Kunkel-Lehen. Für Erziehung und Armenwesen ist der.Staat verantwortlich, er sorgt für die Unverletz-lichkeit des Staatsvermögens re. Die gesetzgebendeGewalt wird gebildet durch den Großen Rath pje 1100 Ew. wählen ein Mitglied. Die voll-ziehende Gewalt führt der ans 7 Mitgliedern be-stehende Regierungs-Rath aus, dessen VorsitzenderLandammann" n.sein StellvertreterLand-Statt-halter" heißt. Beide sind auf Jahresfrist ernannt..Der Regierungs-Rath u. das Obergericht werden,vom Großen Rath gewählt. Jedem Bezirke steht einvon den Bürgern des Bezirkes gewählter Amtmannvor. Die 3 Rcchtsinstanzen sind: Friedensrichter,Bezirksgericht und Obcrgericht. Die Gemeindenordnen u. verwalten unter Aufsicht des Staatesihre Angelegenheiten selbstständig, durch den Ge-mcinderath (Gemeinde-Ammann u. 28 Mitglie-der). Die rein confessioncllen Angelegenheiten ord-nen die Angehörigen ohne Einmischung der Staats-verwaltung. Die Katholiken gehören zum BisthumBasel; zu Anfang 1874 wurde das Bisthum)in Folge Absetzung des Bischofs Lachat, von einemVerweser verwaltet. Ein Lehrer-Seminar befindetsich in Wettingen; die rühmlich bekannte Kantons-schule (Gymnasium u. Gewerbeschule umfassend)in Aarau; eine ncncrbautc Kranken- und Irren-Heilanstalt in Königsfelden. Im I. 1872 schloßdie Staatsverwaltung Einnahme u. Ausgabe ihrerRechnung mit 2,347,902 Fcs. ab. Die bedeu-tendsten Einnahmeposten waren: Zinsen 744,784Fcs., Staatssteuern 307,137 Fcs., Ertrag derForsten 254,025 Fcs., Salzhandlung 189,614 Fcs.,Gctränkc-Consnm-Stcucr 149,860 Fcs. Unterden Ausgaben: Straßen-, Wasser- u. Hochbau665,127 Fcs., Erziehnngswcsen 421,121 Fcs.,Cnltns 252,554 Fcs., Militarwcsen 180,735 Fcs.,wohllhätige Zwecke u. a. Staatsanstaltcn (Kranke,Irre, Strafanstalt, landwirthschaftliche Anstalt rc.)166,725 Fcs., Verzinsung der Staatsschuld 45,112Fcs. Kantonswappen: ein in die Länge ge-thcilter schwarz u. blauer Schild, in dessen blauer