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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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Der Grundsatz des National-Konvents, daßdie Grundsteuer eine Gewerbesteuer ist, so vomGewerbe des Ackerbaues gegeben wird, ist richtig.Ebenfalls der: daß sie, wie jede Gewerbesteuer,den Preis des Fabrikats erhöht, und daß sie da-her vom Gcwerbtrcibcudeu nur vorgeschofscn,und vom Ankäufer entrichtet wird- da dieserdas Fabrikat um so viel theurcr bezahlenmnß.

I-'a^riontture, c'sst aussi uns naanusa»imre, sagte Mirabcau einmal mit donnernderBeredsamkeit im Nalionalkonvcnte; und jemehr der Ackerbau dieses ist, desto höher ist seinErtrag in Produkten^

Daß cs möglich ist, daß die Ackerbau trei-benden Burger eine lange Reihe von Jahren hin-

liegen. In der Geschichte des Katasters, so jetzt bei We-ber in Bonn erschienen, sind eine Menge solcher Beispieleangeführt, wo alle Ungerechtigkeiten in der Seeuerverthei,lung ihren letzten Grund in dem Mangel von statistischenKenntnissen haben. Von vielen Beispielen sehen hier nurein Paar angeführt.

Der Kanton Düren hat 99600 Franken zu kätastric,ren gekostet. Er bezahlte jährlich 3 oZoo Fr. zu viel. Indrei Jahren hatte er die Kosten wieder heraus, die daSKataster veranlaßt; allein die 600000 Fr-, die er wegenUnkunde über die statistischen Verhältnisse zu viel bezahlt,gab ihm niemand wieder.