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gen Ackerbau in dem Jahrhunderte von 1685 bis1785 keine bedeutende Veränderungen vergefallen,und da der Preis in der ersten Hälfte sich zudem Preise in der letzten Hälfte verhält, wie IMzu 106, so folgt, daß das Verhältniß vom Wer-the des Silbers zum Werthe des Getreides das-selbe geblieben, da man für dieselbe Menge Sil-ber dieselbe Menge Getreide erhalten; und daßdiese Veränderung nicht mehr als 6 pCt. betrage.
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Nach diesen allgemeinen Betrachtungen wollenwir nun die oben angeführte Frage untersuchen:Welchen Vortheil oder Schaden der Staat ge- >habt, wenn er wie Friedrich der Große, beiwohlfeiler Zeit das Getreide eingekauft, und beitheurer wieder verkauft, und von folgenden Zahl-bestimmungen hiebei ausgegangen: der Mittelpreisdes Roggens ist 8 Gl. 12 St. — Sobald erunter den Mittelpreis kommt, wird eingekauft,und nicht eher verkauft, bis er das Doppelte desEinkaufpreises erreicht. Hiebei werden jährlich 4pCt. für Zinsen und 2 pEt. Verlust für Umsetzenund Mausebiß gerechnet.
Man muß ferner annehmen, daß der Staatseine Kornhäuser an den großen Wasserstraßen ,stehen hat — daß sie allein stehen, — daß sicfeuerfest sind, nicht versichert in einer Brandkasse,und daß er für das Kapital, was ihre Erbauung