Landfracht, wo Steinstraßcn sind; —^daß es alsowenig verschlägt, ob ein Sack Korn auf deineinen Ende des Marktes zu Riga, oder auf demandern Ende des Marktes zu Amsterdam steht —und daß cs seinen Preis nur um ein Sechstelerhöht, wenn man ihn von der einen Stelle nachder andern fahrt.
Da der Branntewein nun ebenfalls ein Ge-genstand des Handels ist, und ein Faß vondiesem mit derselben Leichtigkeit von Danzig nachAmsterdam gehen kann, wie eine Last Korn; sokann es natürlich zu nichts dienen, wenn manan dem einen Ende des Marktes das Branntc-weinbrennen verbietet, während man cs an demandern erlaubt —und da in der Staatenrcpublick,die um das Weltmeer sitzen/ keiner dem andernetwas zu befehlen hat, so wird das Branntcwein-brcnnen nie überall verboten, und cs kann daherauch zu nichts führen, daß man cs an dem einenEnde des Marktes verbietet, während cs an demandern erlaubt ist.
Es ist daher stets weist, das lebendige Ge-webe der Gesellschaft durch keine Verbote zustören — sondern gerade von seinem eigenenGetriebe, wo nicht die Ab hülfe, doch wenigstensdie größte möglichste Linderung der Noth zuerwarten- Denn bei einem allgemeinen Miswachskann immer nur von Linderung der Noth dieRede scyn, — an der Noth selber kommt mannicht vorbei — und alle Könige und Kaiser sind