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re Negierung verfolgt aber alle Wirkungen derneuen Einrichtung mit einem aufmerksamen Auge,und wird gerne die Maaßgaben allmahlig eintre-ten lassen, von deren Nothwendigkeit oder Zweck-mäßigkeit sse sich überzeugt.
Wegen des Antrags über das im Jahr 1814unter dem damaligen General-Gouvernement aus-geschriebene gezwungene Darlehn behalte ich mirden Bescheid besonders vor.
Spa, den 22. August 1818.tGez.) C. Fürst von Hardenberg. ,