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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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deln, als sie selbst, und die Versuchung liegtalsdann sehr nah, sich neben zweckmäßigen undrechtlichen Mitteln zur Erlangung eines Vorzugesauch unzweckmäßiger und unrechtlicher zu bedie-nen, deren Folgen ihren Urheber treffen, ohnedaß der Staat ihn dagegen zn schützen ver-mochte.

Aller Absatz in die Ferne ist abhängig da-von, daß thcils die Einwohner fremder Länderlernen, dasjenige selbst zu erzeugen, was sie bis-her vom Auslande entnahmen, thcils andre Völ-ker auch anfangen, denselben Markt zn besuchenund als Mitwerbcr aufzutrcten, theils endlich dieVeränderung der Sitten Und Gewerbsverhältnisseden Verbrauch mindert. In allen diesen Fällenleiden diejenigen große Verluste, welche bedeu-tende Kapitale auf die Hoffnung hin angelegthaben, daß ihrer Natur nach so sehr veränder-liche Verhältnisse unverändert bestehen würden.Allein auch gegen diese Verluste vermag derStaat nicht zu schützen.

Alle Erschwerungen der Einfuhr fremder Er-zeügnisse haben mehrfache natürliche Grenzen.Ausfuhr und Einfuhr hangen oft sehr enge zu-sammen. Indem der Fremde gehindert wird,seine Erzeugnisse abzusetzen, verliert er auch dieMittel, unsre Erzeugnisse zu kaufen, und dadurchkann sehr leicht auf der einen Seite mehr verlo-ren werden, als auf der andern gewonnen wird.