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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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sich nicht in ihrer Weise frei bewegen kann, wenndas Oeffentliche in ihr nicht öffentlich ist, undsie sich auf diese Weise über die Lage ihrer Ange-legenheiten wohl unterrichtet..

Wir haben daher mit der frohesten Thciliiah-me die Erklärung gelesen, welche Se. Majestätder König durch ihren Gesandten beim Bundestarge in Betreff der Einführung der Provinzialstän-de haben machen lassen. Wir sehen in dieseneine Hoffnung aufgehen, um zu einer größerenVollkommenheit unserer gesellschaftlicbeu Einricchtungen zu gelangen, und uns so der Ueberlegcn-hcit zu entziehen, die deienwe,' Nachbarstaatenüber uns üben, welche vollkommnere Staats-In«stitutionen haben als Wir.

Indem das Volk bei seinen Wahlen dieManruer aufsucht, die das meiste Talent zur Besor«gung seiner Angelegenheiten haben (so wie es siebei dem Koruvercine und bei den Hülfsvcreiuenhat kennen gelernt), so wird ein neues und einreges Leben im Staate entstehen, weil nun allesöffentlich verhandelt wird, und die Kenntnissesich leichter austanschen, und die Jrrthümer sichfrüher finden.

Von der größer» Entwickelung der gesellschaft-lichen Einrichtungen, zu denen auch die Zöllegehören, ist allein dauernde Hülfe gegen dasSinken der Gewerbe zu erwarten; denn jederFlor, der nicht auf den Grundfesten des Landes