77
guten Zollgesetze gelangen, wenn ihre Gesetzge-bung nicht öffentlich ist, wenn keine Einrichtungvorhanden, daß das Gesetz, ehe es ausgegeben,von allen Widersprüchen und Einwendungen kanngetroffen werden, die sich dagegen machen lassen,wenn, wie Sie sich in Ihrem Briefe ausdrückcn,die Angelegenheiten der Nation nicht,wie in England von dem gesammtcnVerstände der Nation überlegt undberathen werden.
Eine Regierung kann beim besten Willen inHandels-und Gewerbe-Angelegenheiten nichtsleisten, wenn sic keine Institution hat, in derdie Meinungen sich treffen können, und auf diedie Ocffentlichkeit in gesetzmäßiger Weise einwirkt.— Ein Staatsrath kann Nachrichten sammlenMeinungen cinziehen — Urtheile vergleichen —aber alles bleibt immer einzelne Meinung; esentsteht auf die Weise keine Gesammt-Meinung,wie in einer Kammer, die öffentlich redet und inder jede dünne Meinung, die auftaucht und sichgeltend machen will, entweder gleich durch einenGegner vernichtet wird, oder doch den andernTag in den Zeitungen, wo sie durch genaue Zah-len pulvcrisirt sind. Bei allen diesen Dingen machendie genaucnZahlen die Hauptsache-da um diese sichimmer alles Urtheil, dreht—das so oder anders steht,je nachdem diese Zahlen so oder anders lauten.
Deswegen reden die Engländer immer soverständig über ihre Angelegenheiten, weil das