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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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Zeder, der cm den Vortheilen der Gesell-schaft Anthcil nimmt, hilft an den Lasten der Ge-sellschaft tragen.- Jeder hilft sie verthcidigen,nnd jeder steuert von dem Eigcnthume, so ersein nennt, und so bei der Gesellschaft znLehn geht.

Jeder, der zur Gesellschaft gehört, genießtdaher Vorzüge vor dem, der nicht zur Gesellschaftgehört, und das geringste Glied der Gesellschaftist immer mehr, und khat größere Rechte, alsder ausgezeichnete Fremde. Je vollkommnersich die Gesellschaft entwickelt hat, desto mehr istdas Gefühl durch alle Glieder verbreitet, daßsie nur ein Ganzes machen. Daher ist derEngländer in der Fremde nirgend lieber alsunter Engländern.

Jedes Gewerbe, so irgend ein Glied der Ge-sellschaft treibt, wird daher von den Gesetzen ge-gen das Gewerbe des Ausländers geschützt. Jedeinländische Brodwinnung gegen alles Ausländi-sche, was diese stöhren kann.

Zuerst ist die Gesellschaft diesen Schutz ihremLehnmanne schuldig der ihr zur Kriegseinrich-tung steuert und wenn sie den Heerbann auf-bietet, gewaffnet ihr zuziehct, als ihrem Lehn-herrn. Es ist eine Verpflichtung, die unmit-telbar aus dem Lchnrechte folgt, welches jetzt,so wie immer, die eigentliche Basis des ganzenStaatsvereins ist.

Allein zweitens befiehlt ihr auch solches ihr