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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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Ich habe gefunden, daß es nicht leicht ist,die Meinungen der Herren Kaufleute und Fabri-kanten auf einer gemeinschaftlichen zu vereinigen,welches doch einigermaaßen nothwendig ist, wennvon einem Gesetze, oder von einem Vorschläge zueinem Gesetze die Rede ist, da nach dem Natur-rechte

Das Gesetz der gemeinschaftlicheWille seyn soll.

Die Kaufleute sagen: Allgemeine Handels-freiheit das ist das Wahre und Rechte; hiebeigedeiht alles. Wer die beste Waare hat, undden wohlfeilsten Preis, er sei Jude oder Türke,er behalt den Markt.

Die Fabrickherren sagen:

Nein, das geht nicht; wir und unsere Anbeiter wollen auch leben. Wir bezahlen die Ab-gaben an den Staat, vertheidigen ihn im Kriege,und der Ausländer, dem der Inländer den Markträumen muß, thut keins von beiden. Die aus-ländischen Fabrikate müssen belastet oder verbo-ten werden. Blos rohe Stoffe dürfen eingehenund solche Fabrikate, die unsre Fabrickcn nichtentbehren können, z. B. die feinen englischenGarne, welche unsre Fabrickcn bedürfen, wennsie in Leipzig mit den Sächsischen und SchweizerFabrickcn sollen konkurriren können, weil dieseihre feine Garne ans England frei beziehen.

Mit Nichten, sagen die Baumwollenspinner,wir gedenken auch zu leben, so wie die Dörfer,