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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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Dieses sind die allgemeinen Verhältnisse, diefür alle Fabricken gelten, sie mögen in England,in Frankreich oder in Deutschland liegen«

Für die deutschen Fabricken finden aber nochbesondere statt, von denen jetzt soll geredet wer-den.

Staaten, die eine geschlossene Lage haben,wie,z. B. England und Frankreich, sind in Hin-sicht ihrer Gewerbe auf die Grundsätze zurückgr-gangeu, so unsere deutschen Städte zu den Zeitendes Städteflors hatten. So wie jene sagten : Inunserer Stadt soll nur der einheimische Bürgerverkaufen, und der auswärtige Kaufmann soll 20pCt. am Thor abgeben, wenn er mit seinerWaare in die Stadt kommt; so sagen jene eben-falls: auf unseren Märkten soll nur der Englän-der, nur der Franzose verkaufen, und der aus-wärtige Kaufmann soll an der Landes-Grenze20 pCt. von der Waare abgcben, so er einführt.Hiedurch bezahlen wir zwar diese Waare um 20pEt. theurer, allein die inländischen Fabrickenwerden dieselbe Waare machen, da sie um 20pCt begünstigt sind. Sobald sie hiemit im Zuge,so kann der fremde Kaufmann die Seinige lischtmehr ciuüriugcu, und in einer Reihe von Jahrendrücken unsere inländischen Fabrikanten den Preisunter sich so lange herunter, bis die Waare sowohlfeil, als sie möglicher Weise in nnserm Lan-de ;u erzeugen ist. Alle Fabrikation ist amEnde nichts als Ackerbau ist Erzeugung von