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ist aber nicht allein besser sondern auch sicherer, und man darfvielleicht sagen, daß wenn sie zu Ludwig XVI Zeiten schon gewe,sen, daß dann das Haupt dieses unglücklichen Königs wohl nichtUnter der Hand des Henkers gefallen wäre.
Bei den Innrer eie cactiero erschien der König alsKlä«ger, als Richter und als Gesetzgeber indem es in sei,nrr Macht war, für den gegebenen -all rin eigenes Gesetz zumachen.
Das hat die neuere Zeit aber wohl erkannt, baß die Freiheiteben in der Trennung der Gewalt wohne, und daß man jedeGegenwart, schon zu einer großen Mäßigkeit nöthige, wenn mansie zwinge, nach vorherbestimmten Gesetzen zu entscheiden,die nicht für den einzelnen Fall gegeben sind, sondern vor-sehend, auf eine Menge von Fällen berechnet, sonach ihnen ihre Entscheidung nehmen müßen.
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Gehen wir bis in den innersten Kern der altgcrmanischenEinrichtungen, so finden wir daß damals dir Freiheit darauf be-ruhte: daß der Landbauer achtes Eigenthum befaß.
Sobald wir diese altdeutsche Einrichtung hergestellt haben,so folgt alles andere von selber. Denn der Bauer so volles undachtes Eigenihum an feinem Ackcrhofe hat, ist Aktionär und er,scheint auf der Dietine. Da diese Baurcn Aristokratie zu zahl-reich ist, als daß alle erscheinen könnten, so erscheinen sie durchDeputierte und hieraus entwickelt sich das Repräsentationssnstemvon selber. Aus diesem entwickelt sich nothwendig eine starkeund freie Gesetzgebung, weil in jeder Vertretung die Kraft derMenge wohnt ohne die Unbehülsiichkeit der Menge und weildurch den natürlichen Mechanismus der Wahlen die reichstenund die einsichtsvollsten Aktionäre immer in ihr zu finden, alsdie natürlichen Geschäftsführer der Menge.
Mit dem ächten Ligenthume stehen auch die alten Will,klührcn wieder auf, so in jeder Genossenschaft von Männernzu finden, so ächtes Eigenthum besitzen, und also Echtwort haben.
Zu Karls des Großen Zeit hatte jeder Wehre, so ächtesEigenthum besaß, seine Willkühr und selbst die Keime des Civil,rechts, so in den Kqpitularen des großen Kaisers liegen, sind
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