Wenn jede Stadt durch königliche Gnadenbricse, so wie j»England berechtigt würde, r, r, ; oder mehrere Depntincnach dem Reichstage z» senden, so würde dieses etwa 70 Dr-pulirte für die Städte geben, wenn das Verhältniß so genoin,men würde, daß in jeder auf rovo Familien ein Deputier»gewählt würde.
Da mehrere Städte für sich einen landräthlichen Kreis bil-den, so würden sie als Grafschaft keinen Deputaten wähl»können, wenn sie einen als Stadt wählten. Die Gesanimtzahlder Deputieren für Städte und Grafschaften würde hnrnachetwas über 400 werden. Hiezu kämen noch die der Universi-täten und die der Geistlichkeit: so daß die Kammer der Depx-lirten etwa aus 4^0 Gliedern bestehen würde.