dieses alles blos der höher« Beamtenwelt zu kleb, damit die in,Osten und im Westen nach demselben Schema regieren kLunin.
§- i;r.
Endlich haben wir noch von der allgemeinen Verwaltungdes N-ichs z» reden.
Diese leidet eine große Veränderung, sobald eine Verfassungvorhanden, in der die Selbständigkeit aller Gemeinen, Graf,schäften und Provinzen anerkannt ist, und in der die Geschgubung Lffentl ch.
Die erste Folge hievon ist: daß die Geschäfte der kleinenStaaten sich auch in den kleinen Staaten abmächen und schlie,ßen, und daß sich der Drang der Geschäfte nach oben hin ver-liert. Auch in der Verwaltung fällt der Jnstanzcnzug weg, undwenn in Zukunft die Gemeine von Düsseldorf eine neue Spitzeund ei» neues Kreutz auf ihren Kirchthurm sehen will, so ißdas keine Sache die bis nach Berlin gehen muß, ehe sie ihnErledigung finden kann.
Eine zweite Folge ist: daß das Ministerium sich auf dirWeise bildet, wie in England und Frankreich. Indem es nuneine große Aufmerksamkeit auf den Gang der Kammern verwrmden muß, so bleibt ihm keine Zeit sich um das minder wichtig!zu bekümmern. Es läßt dann gerne die Leute in den Provin-zen ihre Angelegenheiten in ihrer Weise besorgen, und freut sichwenn sic nicht mehr kommen und fragen: wie sie es machensollen? Dieses ist auch wohl die Ursache, warum der Mini-ster des Innern in England in seinem Ministerio nicht wehrals l7 Personen angestellt hat, Büralisten, Schreiber, RkgllFratorcn und alles eingerechnet.
Eine dritte Folge ist: daß kein Konflikt der Behörde stattfindet, indem nach genau bestimmten Gesehen regiert wird,und der Geschäftekreis und die Befugniß einer jeden genauabgegranzt ist.
Im Ganzen wird daher die Verwaltung mit einer größe«nLeichtigkeit gehen, und die Klagen über überhäufte Geschäftewerden weniger, wenigstens bei denen, welche sie nicht als einresümorftuln LliZemise ausehen. Aber unter jeder Regi«