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die Statistik dieser Güter näher betrachtet. In der Ta,belie sub Nro. 2, ist ihre Größe, ihre Grundsteuer, und ihreLage näher anzugeben, so wie der gegenwärtige Besitzer in de,ren Händen sie sind.
(Folgt der Tabelle Nro. 2.)
Von diesen gc> Gütern ist die Hälfte in bürgerlichen Hämden. Erliche zo Güter waren ehemals Landtags berechtigt. Ditübrigen nicht.
Die Hälfte der Besitzer wohnt nicht im Kreise; find als»nicht landsäßig. Mehrere wohne» in Brüssel, Lüttich u. s. w.
ES ist wahrscheinlich nicht einmal den Wünsch dieser Grus,-Besitzer, daß sie eine eigene Innung bilden, und einen oder zweiDeputieren unter sich wählen. Denn da die Hälfte bürgerlichund die andere Hälfte adelig sind, so fehlt schon ein gemein,schafcliches Band, so die ganze Innung umschlänge. Hiezukommt, daß die Hälfte nicht im Kreise wohnt, mehrere sogarim Auslande. Sie haben dghcr unter sich auch wenig Berüh-rungen und die wenigsten kennen sich.
Diejenigen die den Wunsch haben gewählt zu werden, wer,den wahrscheinlich nicht in diese Innung wollen, indem sie sag,ten: „ Ich habe in meinem Kreise vielmehr Hoffnung gewähltzu werden, als wenn ich bei den 80 Größten des Regierungs-bezirks bin. Denn in meinem Kreise sind unserer großen Guts-besitzer nur sechs. Davon ist einer Minorenn, einer, eine Witt,we, einer ein strinalter Man», einer wohnt in Brüssel und derfünftc nimmt wenn er gewählt wird, die Stelle nicht an."
Achnliches haben wir bei uns bei den Wahlen s,^- den De,partementalrath gesehen. Der Oepartementalrath vom Nhurde,partcmenl so aus 24 Mitgliedern bestand, wurde nämlich ausfolgende Weise gewählt:
Der Präfekt machte eine Liste von den 600 HSchstbesteuerte»,aus denen die verschiedene Kantone r,o Wahlherren wählte».( eßeeteurs ) Diese bildeten das Wahlkollegium des Deportsmcnts. (DoIIsZe electoral 6u Departement )
Jeder Kanton wählte eine gewisse Anzahl Wahlherren, g, 4oder ;, je nachdem die Bevölkerung stark war. Die Wahlherren