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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
Seite
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W il alle Verhandelnden Sffentlich sind, also unmittelbar unterde» Augen der Nation geschehen, so ist jede Partie, die im Par,lamente die siegende sein will, genöthigt sich mit Talenten zuverstärken. Da nun die Opposition eben sowohl Stimmen undStellen für die Talente kauft, die sie hercinbringen will, wiedie Partie der Minister, so werden die Talente von beiden Sei,ken in die Kammer ringeführt, und dieses ist wohl die Ursache,warum das englische Unterhaus ungeachtet der Fehlerhaftigkeitder Wahlen, immer so große Talente gezeigt hat. — Wenndie beide» Partien so im Unterhaust sind, nach den größtenAnstrengungen die sie gegeneinander gemacht, nun nahe dabeisind, sich einander die Wage zu halten, so entscheiden die 9;Mitglieder, die die Grafschaften und ble unabhängigen Städtegewählt, und die Seite hat die Stimmenmehrheit auf welchediese sich stellen.

Die Regierung ist freilich eine Oligarche, da in den Händenvon iüo Familien zgy Stimmen liegen, also die absolute Mehr,heit. Ader diese iüo Familien gehören zu verschiedenen Par,tieen, sie sind unter sich nicht einig und dieses erhält dasGleichgewicht und .erhält die Freiheit.

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In England wäre-offenbar die Vertretung viel besser geblke,ben, wenn sic von Anfang entweder ganz oder doch zum größ,te»theilc an die Grafschaften und nicht an Städte und Flecke»wäre geknüpft worden; wenn statt, baß jetzt die Grafschaftennur zc> Nuter schicken und die 196 Städte und Flecke» ;8-Dürger, bas Verhältniß umgekehrt genommen worden. Auchhätte dieses besser auf die Vertheiluug der Bevölkerung gepaßt,da doch immer drei Viertel auf dem Lande wohnen, und nurrin Viertel in den Städten. Und dieses Verhältniß hat immerstatt gefunden, und damals vor 600 Jahren wo sich zurrst daSmglische Parlement gebildet hat, noch mehr als jetzt.

Ich glaube daher daß wir zu einem guten Wahlgesetze ge,langen, und zu einem solchen das eine lange Reihe von Jahrenund vielleicht von Jahrhunderten auf den Zustand der Gesell,schaft paßt, wenn man die Grafschaften (die Landräthliche»